Von vielen Kolleg:innen in und außerhalb unseres Teams erreichen uns erschütternde Bilder von Unwetterschäden, aber auch Berichte von Solidarität und Zusammenhalt. Wir wünschen allen und auch allen unseren Lieben viel Kraft in dieser schweren Situation. Da uns auch arbeitsrechtliche Fragen erreicht haben, hier einige Infos.
Dienstverhinderung durch Unwetterkatastrophe
Wenn du durch Folgen der Unwetterkatastrophe nicht arbeiten kannst, ist das eine Dienstverhinderung (wie bei einem wichtigen Arzttermin). Du bekommst trotzdem dein Gehalt.
Rechtlich kann der Grund im einzelnen Fall geprüft werden, am besten du machst z.B. ein Foto von einer dich betreffenden Meldung (zb Ausfall des Zuges) oder Situation (zb Keller überschwemmt). Im Intranet sind bereits Infos für die Mitarbeiter:innen der BiM veröffentlicht. Es gibt bei der „Abwesenheitsmeldung“ nun einen eigenen Punkt „
Im Intranet findest du auch eine aktuelle Liste der am Montag geschlossenen Schulen.
Beispiele für eine Dienstverhinderung in der aktuellen Situation:
- Der Weg in die Arbeit ist nicht möglich oder zu gefährlich
- Unersetzliche Betreuungspflichten für Kinder, die nicht in die Schule/Kindergarten können
- Dringend notwendige Sofortmaßnahmen am Wohnort
- eigener Einsatz im Katastrophenschutz, z.B. Freiwillige Feuerwehr
Zum Weiterlesen
Informationen unserer Gewerkschaft GPA
Informationen der Arbeiterkammer
Betriebsrat: telefonisch erreichbar auch am Wochendende
Wenn ihr Fragen habt oder wir euch unterstützen können sind wir auch am Wochenende, heute (Sonntag) Abend und morgen früh telefonisch für euch erreichbar: 0664/88568334 . Ab Montag erreicht ihr uns wie gewohnt im BR-Büro!