FAQ – Möglicher Streik 4.12.2024

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In unseren Kollektivvertrags-Verhandlungen sind die Angebote der Arbeitgeber noch immer völlig unzureichend. Mit unserer Protestversammlung und Demo am 18.11. haben wir bereits ein starkes Zeichen gesetzt. Wenn nun in der nächsten Verhandlungsrunde mit den Arbeitgebern am 25.11. wieder keine Bewegung da ist, müssen wir unseren Druck verstärken. Das heißt konkret: wir bereiten – für den Fall des Falles – einen ganztägigen Streik am 4. Dezember vor!

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema Streik!

Streik ist die kollektive Arbeitsniederlegung – man geht zwar in die Arbeit, arbeitet aber nicht, um so Druck auf den/die Arbeitgeber auszuüben. Bei einem Streik arbeite ich nicht: als z.B. auch Zusammenräumen, Vorbereiten etc., wenn keine Kinder betreut werden. Zu Arbeitskämpfen kommt es, wenn ein Konflikt nicht auf gütlichem Wege gelöst werden kann, weil z.B. die Positionen zu weit voneinander abweichen und keine Verhandlungsbereitschaft gegeben ist.

Proteste sind dann wirklich wirksam und können etwas bewegen, wenn viele daran teilnehmen. Es ist sinnvoll, wenn sich das gesamte Team beteiligt. So können wir gemeinsam eine echte Gehaltserhöhung und bessere Arbeitsbedingungen erreichen!

Ja, streiken ist ein Menschenrecht. Streik und die Teilnahme an einem Streik sind in Österreich verfassungsrechtlich geschützt, es besteht rechtliche Streikfreiheit! Niemand – weder die BiM, noch die Schulleitung – darf dich an der Teilnahme hindern.

Nein. Nachdem Streik ein Grundrecht ist, sind keine Konsequenzen möglich. Die Geschäftsleitung wurde rechtzeitig informiert und hat die Maßnahmen zur Kenntnis genommen.

Seitens Geschäftsführung bzw. Stadt Wien gibt es keine Bereitschaft, die Stunden zu bezahlen. Es ist natürlich eine gewerkschaftliche Forderung, dass es zu keinen Abzügen kommt – das wurde in der Vergangenheit nach Verhandlungs-Abschluss von der Arbeitgeber-Organisation auch als Empfehlung an ihre Mitglieder ausgegeben. In solchen Fällen kam es – trotz anderer Ankündigungen im Vorfeld – in der BiM noch nie zu Gehalts- oder Stundenabzügen. In jedem Fall haben Gewerkschaftsmitglieder Anspruch auf Leistungen aus dem ÖGB-Streikfonds.

Noch nie ist nach Protesten weniger rausgekommen, als die Arbeitgeber davor schon angeboten haben. Wenn durch einen Arbeitskampf z.B. erreicht wird, dass dein Gehalt auch um nur 0,5% mehr steigt, wiegt das die möglichen Abzüge bzw. Minusstunden locker auf.

Rechenbeispiel: eine Freizeitpädagogin in VWG7 und Gehaltsstufe 5 verdient mit 32 Wochenstunden aktuell rund 2.792EUR brutto monatlich. Die Arbeitgeber bieten nur 3,5% an. Das neue Brutto-Gehalt der Kollegin wäre damit: 2.889EUR. Nach Protesten kommt doch ein Plus von 4% raus, das sind 2.904EUR – aufs Jahr gerechnet macht das über 200 Euro mehr aus. Das ist – v.a. weil sich die Erhöhung ja dann auch auf alle weiteren Jahre rechnet – deutlich mehr als ein paar abgezogene Stunden.

Entweder wird direkt am Standort gestreikt oder ihr könnt zur Streikversammlung kommen. Auf jeden Fall gehen wir am 4.12. nachmittags gemeinsam auf die Straße, um unsere Forderungen in die Öffentlichkeit zu tragen. Streik ist keine Freizeit – man hat Anwesenheitspflicht! Falls das Dienstende vor dem Streikende liegt, ist es solidarisch, gemeinsam bis zum Schluss da zu bleiben. Um eine maximale gemeinsame Streikzeit als Team zu haben, kann man auch Dienstzeitverschiebungen an diesem Tag machen.

Ja, aber alle haben das Recht, am Streik teilzunehmen. Niemand kann eine Streikteilnahme verbieten oder zum Notdienst verpflichtet werden! Falls ein Notdienst am Standort eingerichtet wird, sollte dieser nicht von Freizeitpädagog:innen oder Assistent:innen der Freizeitpädagogik geleistet werden.

Unbetreute Kinder (also wenn keine Lehrer:in, Direktor:in, Kolleg:in da ist) dürfen natürlich – wie bei verspäteter Abholung – nicht alleine gelassen werden. Dafür ist jedoch der Notdienst zuständig, die streikenden MitarbeiterInnen können den Standort verlassen.

Wenn Beschäftigte in Verhandlungen nichts erreichen oder ihnen Verschlechterungen drohen, können sie protestieren. Dafür gibt es unterschiedliche Formen: Unterschriftenlisten, Kundgebungen, Fotoaktionen, Demonstrationen, und eben einen Streik. In den aktuellen Kollektivvertrags-Verhandlungen geht es v.a. um eine Gehaltserhöhung deutlich über der Inflation, Arbeitszeitverkürzung und Verbesserungen im Rahmenrecht.

Im Rahmen von Kollektivvertrags-Verhandlungen rufen österreichweit Betriebsratsteams zu Betriebsversammlungen und zur Streikteilnahme auf. Tausende betroffene Beschäftigte sind dabei, unter anderen Heimhelfer:innen, Pflegeeltern, KindergärtnerInnen, Tagesmütter, Sozialarbeiter:innen, Behindertenbetreuer:innen, Krankenpfleger:nnen,… und wir aus der Freizeitpädagogik!

Streikbrecher:innen sind Kolleg:innen, die sich nicht am Arbeitskampf beteiligen wollen. Im Umgang mit Streikbrecher:innen bitte ruhig und sachlich bleiben! Auf jeden Fall sind Drohungen, Beleidigungen und Tätlichkeiten zu vermeiden. Es sollte versucht werden, durch sachliche Diskussionen diese von der Arbeit abzuhalten, Solidarität einzufordern und darauf hinzuweisen, dass auch sie/er bzw. ihre/seine Familie betroffen ist.

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