Der Kampf um eine gute Erschwerniszulage dauert schon über ein Jahrzehnt. Alle paar Jahre muss die Zulage wieder neu ausverhandelt werden. Mit Druck von unten und konsequenter Betriebsratsarbeit konnten wir aber immer wieder Verbesserungen erreichen – so wie jetzt wieder. Die mittlerweile vierte Betriebsvereinbarung ist nun fertig verhandelt!
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Anhang 1 – Schulen mit echter SEG
Was steht in der neuen Betriebsvereinbarung?
- Es gibt keine sich jährlich ändernde Einstufung nach Standort mehr. Das heißt: Alle bekommen die SEG gleich ab Schulbeginn im September!
- Statt den bisherigen Stufen 0 (€ 0), 1 (€ 35,28) und 2 (€ 70,56) kommt eine allgemeine Pauschale für ALLE von monatlich € 70,56 brutto (bzw. € 73,38 Stand 2025), unabhängig von den Betreuungsstunden!
- Die volle SEG-Zulage bekommen alle gesichert weiter, die sie bisher hatten: Kolleg:innen in OASOs, ILB, SEF-Standorten, I-Plus-Klassen bei expliziter Unterstützung bei der Abdeckung der Alltagsbedürfnisse (bisheriger Anhang 1 der BV)
- Ebenfalls die volle SEG-Zulage bekommen alle Kolleg:innen von Standorten, an denen „über das übliche Ausmaß quantitativ und qualitativ deutlich hinausgehende besondere Betreuungsanforderungen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gegeben sind“. Das sind jene Standorte, die nach der alten BV in Stufe 3 gewesen wären. Welche das sind, wird gemeinsam vom Betriebsrat und Geschäftsführung anhand der GTB-Erhebung festgelegt.
Nachzahlung & Steuer
Die SEG-Zulage bzw. die Pauschale wird von September weg nachbezahlt:
- Die Zeit im Jahr 2024, also die Monate September, Oktober, November und Dezember, werden zusammengerechnet und auch zusammen besteuert. Das bedeutet natürlich auch, dass da mehr Steuern/Sozialversicherungsbeiträge auf einmal zu zahlen sind. Aber nachdem diese dafür letzten Herbst nicht abgezogen wurden, hat man keine Nachteile.
- Die Monate seit Jänner werden „neu aufgerollt“. Das heißt: Jeder Monat wird einzeln neu ausgerechnet, also z.B. das Februar-Gehalt plus die Zulage im Februar, und das wird auch so versteuert. Das Plus aus diesen Extra-Berechnungen wird zusammengezählt und, mit dem aktuellen Gehalt und dem Urlaubsgeld, überwiesen.
- Muss ich dann plötzlich viel mehr Steuer zahlen? Nein, auch wenn man durch mehr Einkommen in eine höheren Steuerklasse fällt, zahlt man nur für den Betrag, der da drüber liegt, ein bisschen mehr Steuern, aber nicht für das normale Gehalt.
- Was bekomme ich nun Ende Mai auf mein Konto?
- SEG-Zulage 2024 (September – Dezember) • SEG-Zulagen der heurigen Monate (Jänner – Mai) • Normales Mai-Gehalt • Urlaubsgeld laut Kollektivvertrag
Der lange Weg zur aktuellen Betriebsvereinbarung
In der ersten Betriebsvereinbarung, die im Jahr 2018 abgeschlossen wurde, musste jede Pädagog:in einzeln die Stunden anführen und durch seitenlange Formulare nach einem Kriterienkatalog bewerten und belegen, wo mit welchen Kindern in welcher Stunde eine Erschwernis vorgelegen ist.
Das war ein hoher Aufwand und führte oft zu Unklarheiten. Eine Vereinfachung war so das Ziel von beiden Seiten, Betriebsrat und Geschäftsführung. Um von der individuellen Stundenberechnung wegzukommen, wurde eine Pauschalierung eingeführt. In der Betriebsvereinbarung, die bis letztes Schuljahr gegolten hat, gab es dann vier verschiedene Höhen der Zulage bzw. Pauschale. Jedes Jahr wurde sie neu berechnet, man konnte nicht wissen, was man ab September bekommt. Immer wieder gab es auch Standorte mit Null SEG-Zulage.
Die Berechnung erfolgte nach der Erhebung der Kinderzahlen, die in die Bildungsdirektion gemeldet werden. Wir waren also stark abhängig von Schulleitungen: Gibt sie die SPF-Kinder korrekt in die GTB-Erhebung ein? Aus der Anzahl der Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf und den Zusatz-Pädagog:innen am Standort wurde durch eine komplizierte Berechnung von Prozenten und Punkten ermittelt, welche SEG dem Standort zusteht. Nachdem die korrekten Zahlen meist erst später feststanden, mussten viele jedes Schuljahr lange auf die Auszahlung warten.
Die Verhandlungen: Einigkeit und Knackpunkte
Nachdem klar war, dass die bisherige Vereinbarung ein Ablaufdatum hat, forderten der Betriebsrat schon im März 2024 die geplante Budgetzahlen & Berechnungen für eine neue SEG-Betriebsvereinbarung. Darauf mussten wir aber lange warten. Erst im September 2024 übermittelte die Geschäftsführung erstmals Zahlen und Infos.
Dabei war für die Geschäftsführung die Vereinfachung der Berechnung und der Auszahlung sehr wichtig. Sie schlugen vor, dass es einfach eine Durchschnittspauschale für alle gibt. Also alle bisherigen Pauschalen zusammengerechnet und dividiert: das hätte für einige eine Erhöhung, aber für sehr viele auch eine Kürzung der SEG bedeutet.
Das Betriebsratsteam forderte aber: generell höhere Zulagen wegen massiver Belastung und machte unmissverständlich klar: Niemand darf weniger bekommen! Diesem Grundsatz blieb das Verhandlungsteam aus den BR-Mitgliedern Daniel Edlbacher, Lidia Knapp, Selma Schacht und Verena Scherer immer treu.
Nach mehrmaligem Urgieren durch den Betriebsrat fand dann im Dezember endlich der erste Verhandlungstermin statt. Darin gab es die grundsätzliche Einigung, dass gemeinsam eine Vereinfachung angestrebt wird. Das Verhandlungsteam des Betriebsrats stellte aber auch nochmals klar: Niemand darf weniger bekommen als mit der alten Betriebsvereinbarung, das ist unsere rote Linie! Dabei konnten wir uns immer auch auf die Stärke einer aktiven und kämpferischen Belegschaft verlassen.
Das Angebot musste also nachgebessert werden. Nach Gesprächen mit der Geschäftsführung mit der Stadt Wien konnte Mario Rieder ein verbessertes Angebot vorlegen.
Warten, warten… und abstimmen
Lange musste der Betriebsrat dann auf einen Textvorschlag von der Geschäftsführung warten. Danach folgte eine Überprüfung durch die Jurist:innen in der GPA und der Anwälte der BiM. Während die Gewerkschaft recht schnell agierte, mussten wir wieder wochenlang auf die Rückmeldung der Geschäftsführung warten.
Der Betriebsrat hat die Zeit genutzt und in eine Online-Betriebsversammlung alle interessierten Mitarbeiter:innen der BiM über die Eckpunkte des Verhandlungsergebnisses informiert. Gleich danach wurde das Ergebnis zur Abstimmung gestellt. Online konnten alle Kolleg:innen ihre Stimme dafür oder dagegen abgeben: in nur 2,5 Tagen haben sich rund 900 Kolleg:innen an der Abstimmung beteiligt. Das Ergebnis ist eindeutig: 97% sind für die neue SEG-Betriebsvereinbarung!
So eine Abstimmung ist rechtlich nicht vorgeschrieben, doch dem Betriebsratsteam ist es wichtig, dass alle Beschäftigten auch darüber mitentscheiden können, welche Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden. Deswegen wird immer eine Urabstimmung durchgeführt, bevor BR-Vorsitzende Selma Schacht eine Vereinbarung unterschreibt. In den Osterferien konnten wir noch gemeinsam einige kleine, aber wichtige offene Punkte klären, am Gründonnerstag wurde dann der fertig ausverhandelte Vereinbarungstext an die Stadt Wien übermittelt. Nach dem OK der Stadt wurde die Vereinbarung schließlich heute, am 8. Mai, von Betriebsrat und Geschäftsführung unterschrieben.
Mit dieser Betriebsvereinbarung ist ein langer Kampf für die Abgeltung der Erschwernisse positiv zu Ende gegangen. Die Betriebsvereinbarung ist auf drei Jahre befristet, und in diesen Jahren werden dadurch über 10 Millionen Euro an die Mitarbeiter:innen in der BiM ausbezahlt!