Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zum BiM-weiten Warnstreik am 11.12.2025
Streik ist die kollektive Arbeitsniederlegung – man geht zwar in die Arbeit, arbeitet aber eine gewisse Zeit lang nicht, um so Druck auf den/die Arbeitgeber auszuüben. Zu Arbeitskämpfen kommt es, wenn Interessensgegensätze nicht anders gelöst werden können, weil die Positionen zu weit voneinander abweichen und keine Verhandlungsbereitschaft gegeben ist.
Proteste sind meist nur dann wirklich wirksam und können etwas bewegen, wenn viele daran teilnehmen. Es ist sinnvoll, wenn sich das gesamte Team beteiligt. So können wir gemeinsam viel für ein besseres Gehalt und bessere Arbeitsbedingungen beitragen!
Im Rahmen von Kollektivvertrags-Verhandlungen rufen österreichweit Betriebsratsteams und Streikkomitees zu Betriebsversammlungen und zur Streikteilnahme auf. Unser Kollektivvertrag betrifft über 130.000 Kolleg:innen in Österreichunter anderen Heimhelfer:innen, Pflegeeltern, Kindergärtner:innen, Tagesmütter, Sozialarbeiter:innen, Psycholog:innen, Behindertenbetreuer:innen, Krankenpfleger:innen, Flüchtlingsbetreuer:innen, Altenfachbetreuer:innen, Pflegehelfer:innen, …. und uns BiM-Beschäftigte!
Die Kollektivvertrags-Verhandlungen im Sozial- und Gesundheitsbereich wurden unterbrochen, da die Arbeitgeber kein akzeptables Angebot auf den Tisch gelegt haben. Die Arbeitgeber wollen nicht einmal die Inflation abgelten. Im Gegenteil: Für 130.000 Beschäftigte, auch für alle BiM-Mitarbeiter:innen, würde das einen Reallohn-Verlust bedeuten, also langfristig weniger zum Leben!
Gleichzeitig haben wir wichtige Forderungen an die Stadt Wien: Unter anderem gesunde Arbeitsbedingungen mit genug Personal und ein Jobticket wie unsere Lehrer:innenkolleg:innen. Diese Forderungen werden zu lange schon ignoriert – stattdessen droht die Stadt Wien nun mit Kürzungen im Sozialbereich. Wir haben auch in diese Richtung einen Streik beschlossen.
Ja. Diese Forderung stellen wir seit Jahren an die Stadt Wien. Wir wollen, dass sie endlich umgesetzt wird. Stattdessen plant die Stadt Wien nun die Jahreskarte teurer zu machen. Wir sagen: Nein zur Teuerung! Alle, die diese Stadt Tag für Tag am Laufen halten, haben es verdient, kostenlos in ihr zu fahren. Wir fordern von der Stadt Wien: Ein Jobticket für alle BiM-Beschäftigten!
Die Stadt Wien plant Millionen im Sozial- und Bildungsbereich zu kürzen, während für sinnlose Bauprojekte und hohe Politikergehälter scheinbar genug Geld da ist. Wenn das nicht verhindert wird, wird es viele unserer Familien und die Familien der Kinder, mit denen wir arbeiten, hart treffen. Noch wissen wir von keinen geplanten Kürzungen in der BiM oder in den Schulen – und sind entschlossen dafür zu sorgen, dass das so bleibt. Wir brauchen mehr Ressourcen und nicht weniger!
Im Kollektivvertrag (abgekürzt: KV) ist Vieles geregelt: das Gehalt, die Zulagen und Zuschläge, die Arbeitszeit, die Vorbereitungsstunden, die Supervision, das Weihnachts- und Urlaubsgeld, die Sonderurlaubstage, … Jedes Jahr wird zwischen Gewerkschaft und einer Arbeitgebergruppe verhandelt, wie der KV verändert/verbessert gehört. Vor allem aber wird darüber verhandelt, um wie viel das Gehalt steigen soll. Hier der aktuell gültige Kollektivvertrag.
Ja! Streik und die Teilnahme an einem Streik sind in Österreich verfassungsrechtlich geschützt, es besteht rechtliche Streikfreiheit! Der Streik ist eine zulässige Form des Arbeitskampfes und fällt unter das geschützte Streikrecht.
Nein. Nachdem Streik ein Grundecht ist, sind keine Konsequenzen erlaubt. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik ist durch österreichische und europäische Grundrechte geschützt. Kündigungen, Abmahnungen oder Sanktionen im Zusammenhang mit der Streikteilnahme sind unzulässig. Die Geschäftsleitung wird regelmäßig über die Maßnahmen informiert.
Bei einem Streik könnten einzelne Stunden abgezogen werden. Eine der Forderungen jedes Streiks ist jedoch immer auch, dass niemandem etwas abgezogen wird! Bei vielen bisherigen Streiks in der BiM (bei allen im Rahmen von KV-Verhandlungen) konnte diese Forderungen durchgesetzt werden. Jedenfalls gilt aber: Jede Stunde eines Streiks ist eine Investition in unsere Zukunft – die sich langfristig vielfach bezahlt macht. Wenn der ÖGB-Streikfonds freigegeben wird, gibt es für Gewerkschaftsmitglieder bei Abzügen eine Unterstützung aus dem Streikfonds (Details dazu).
Der Streikfonds der Gewerkschaft wird nur in seltenen Fällen freigegeben. Er gilt z.B. generell nicht für Betriebsversammlungen, auch nicht wenn diese Protest-Demos sind. Auch wird er meist nur im Rahmen von Kollektivvertrags-Verhandlungen geöffnet, damit im Fall von Abzügen Gewerkschaftsmitglieder eine Abgeltung daraus bekommen. Weil wir uns nicht darauf verlassen können, müssen wir uns selbst stärken, indem wir klar sagen: Jede für einen Protest eingesetzte Minusstunde ist eine Investition für die Zukunft! Für den 4. und 11.12. wurde der Streikfonds freigegeben!
Ja, aber alle haben das Recht, am Streik teilzunehmen. Niemand kann eine Streikteilnahme verbieten! Falls ein Notdienst am Standort eingerichtet wird, sollte dieser vorrangig von Lehrer:innen/Direktion geleistet werden.
Unbetreute Kinder (also wenn keine Lehrerin, Direktorin, Kollegin da ist) dürfen natürlich – wie bei verspäteter Abholung – nicht alleine gelassen werden. Wenn vorhanden, ist dafür jedoch der Notdienst zuständig, die streikenden Mitarbeiter:innen können den Standort verlassen.
Streik ist keine Freizeit – wir stehen gemeinsam zusammen! Falls das Dienstende vor dem Streikende liegt, ist es solidarisch, gemeinsam bis zum Schluss da zu bleiben. Die Streikzeit kann für gemeinsame Diskussionen, Demo-Vorbereitungen, Aktionen in der Öffentlichkeit etc. genutzt werden.
Streik ist keine Dienstpflichtverletzung! Somit stellt dieser niemals einen Kündigungs- oder Entlassungsgrund dar. Daher sind Entlassungen rechtswidrig. Kündigung stellt ein verpöntes Motiv dar! Das Streikrecht ist nicht nur durch die österreichische Verfassung und die Menschenrechtskonvention abgesichert, sondern auch durch zahlreiche internationale Pakte und auch im EU-Vertrag. Die Ausübung eines verfassungsmäßigen Rechts gilt auch für einen Streik.! Da die Teilnahme am Streik nicht rechtswidrig ist, kann auch kein/e Arbeitnehmer/in deswegen zu Schadenersatz herangezogen werden!


