Wenn die Kollektivvertrags-Verhandlungen am 26.1. zu keinem Ergebnis führen, werden wir am 29.1. die Arbeit niederlegen. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zum Streik am 29.1.
Die Gewerkschaft will in der nächsten Verhandlungsrunde am 26.1. den Arbeitgebern klar machen: Gibt es kein sinnvolles Angebot, drohen sofortige Streiks direkt in derselben Woche. Daher bereiten wir in der BiM einen großen Streiktag vor. Zwischen 28. und 30. werden in der gesamten Branche österreichweit massive Streiks stattfinden!
Der Gehaltsabschluss wird fast mit Sicherheit schlecht, weil der Kürzungsdruck von Arbeitgebern und Politik so hoch ist. Aber ein Streik danach wird ihn trotzdem nicht mehr ändern. Daher sagen wir ihn in diesem Fall ab – er ist den großen Aufwand dann nicht wert. Für unsere Forderungen nach Entlastung in der BiM und ein Jobticket geht es weiter – aber gezielt erst nach den Semesterferien.
Es kann sein, dass hier Streiks wieder notwendig werden, aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt.
Das wissen wir nicht. Bisher hat die Gewerkschaft mit Abschluss der KV-Verhandlungen immer eine Vereinbarung durchgesetzt, in der der Arbeitgeberverband SWÖ seinen Mitgliedsbetrieben empfiehlt, die Streikstunden doch zu bezahlen. Es gibt aber keine Garantie dafür, dass die neue Geschäftsführung und die Stadt Wien sich daran halten. Die BiM könnte (erstmals in ihrer Geschichte) eine solche Vereinbarung ignorieren. Für Gewerkschaftsmitglieder gibt es in diesem Fall Streikgeld (in Höhe von 70-80% des Entfalls).
Der Streikfonds der Gewerkschaft wird nur in seltenen Fällen freigegeben. Meist wird er nur im Rahmen von Kollektivvertrags-Verhandlungen geöffnet, damit im Fall von Abzügen Gewerkschaftsmitglieder eine Abgeltung bekommen. Weil wir uns nicht darauf verlassen können, müssen wir uns selbst stärken, indem wir klar sagen: Jede für einen Protest eingesetzte Minusstunde ist eine Investition für die Zukunft! Für den 29.1. wurde der Streikfonds aber freigegeben.
Streik ist die kollektive Arbeitsniederlegung – man geht zwar in die Arbeit, arbeitet aber eine gewisse Zeit lang nicht, um so Druck auf den/die Arbeitgeber auszuüben. Zu Arbeitskämpfen kommt es, wenn Interessensgegensätze nicht anders gelöst werden können, weil die Positionen zu weit voneinander abweichen und/oder keine Verhandlungsbereitschaft gegeben ist.
Proteste sind meist nur dann wirklich wirksam und können etwas bewegen, wenn viele daran teilnehmen. Es ist sinnvoll, wenn sich das gesamte Team beteiligt. So können wir gemeinsam viel für ein besseres Gehalt und bessere Arbeitsbedingungen beitragen! Ohne Druck von unten wird sich nichts verbessern.
In den Kollektivvertrags-Verhandlungen im Sozial- und Gesundheitsbereich haben die Arbeitgeber kein akzeptables Angebot auf den Tisch gelegt. Sie wollen nicht einmal die Inflation abgelten. Im Gegenteil: Für 130.000 Beschäftigte, auch für alle BiM-Mitarbeiter:innen, würde das einen Reallohn-Verlust bedeuten, also kurz- und auch langfristig weniger zum Leben!
Im Rahmen von Kollektivvertrags-Verhandlungen rufen österreichweit Betriebsratsteams und Streikkomitees zur Streikteilnahme auf. Unser Kollektivvertrag betrifft über 130.000 Kolleg:innen in Österreich. Unter anderen Heimhelfer:innen, Pflegeeltern, Kindergärtner:innen, Tagesmütter, Sozialarbeiter:innen, Psycholog:innen, Behindertenbetreuer:innen, Krankenpfleger:innen, Flüchtlingsbetreuer:innen, Altenfachbetreuer:innen, Pflegehelfer:innen, …. und uns BiM-Beschäftigte!
Ja! Streik und die Teilnahme an einem Streik sind in Österreich verfassungsrechtlich geschützt, es besteht rechtliche Streikfreiheit! Der Streik ist eine zulässige Form des Arbeitskampfes und fällt unter das geschützte Streikrecht.
Nein. Nachdem Streik ein Grundecht ist, sind keine Konsequenzen erlaubt. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik ist durch österreichische und europäische Grundrechte geschützt. Kündigungen, Abmahnungen oder Sanktionen im Zusammenhang mit der Streikteilnahme sind unzulässig. Die Geschäftsleitung wird regelmäßig über die Maßnahmen informiert.
Ja. Diese Forderung stellen wir seit Jahren an die Stadt Wien. Wir wollen, dass sie endlich umgesetzt wird. Stattdessen hat die Stadt Wien nun die Jahreskarte viel teurer gemacht. Wir sagen: Nein zur Teuerung! Alle, die diese Stadt Tag für Tag am Laufen halten, haben es verdient, kostenlos in ihr zu fahren. Wir fordern von der Stadt Wien: Ein Jobticket für alle BiM-Beschäftigten!
Die Stadt Wien plant Millionen im Sozial- und Bildungsbereich zu kürzen, während für sinnlose Bauprojekte und hohe Politikergehälter scheinbar genug Geld da ist. Wenn das nicht verhindert wird, wird es viele unserer Familien und die Familien der Kinder, mit denen wir arbeiten, hart treffen. Noch wissen wir von keinen geplanten Kürzungen in der BiM oder in den Schulen – und sind entschlossen dafür zu sorgen, dass das so bleibt. Wir brauchen mehr Ressourcen und nicht weniger!
Im Kollektivvertrag (abgekürzt: KV) ist Vieles geregelt: das Gehalt, die Zulagen und Zuschläge, die Arbeitszeit, die Vorbereitungsstunden, die Supervision, das Weihnachts- und Urlaubsgeld, die Sonderurlaubstage, … Jedes Jahr wird zwischen Gewerkschaft und einer Arbeitgebergruppe verhandelt, wie der KV verändert/verbessert gehört. Vor allem aber wird darüber verhandelt, um wie viel das Gehalt steigen soll. Hier der aktuelle Kollektivvertrag.
Ja, aber alle haben das Recht, am Streik teilzunehmen. Niemand kann eine Streikteilnahme verbieten! Falls ein Notdienst am Standort eingerichtet wird, sollte dieser vorrangig von Lehrer:innen/Direktion geleistet werden.
Unbetreute Kinder (also wenn kein:e Lehrer:in, Direktor:in, Kolleg:in da ist) dürfen natürlich – wie bei verspäteter Abholung – nicht alleine gelassen werden. Wenn vorhanden, ist dafür jedoch der Notdienst zuständig, die streikenden Mitarbeiter:innen können den Standort verlassen.
Streik ist keine Freizeit – wir stehen gemeinsam zusammen! Falls das Dienstende vor dem Streikende liegt, ist es solidarisch, gemeinsam bis zum Schluss da zu bleiben. Die Streikzeit wird für gemeinsame Diskussionen, Demo-Vorbereitungen, Aktionen in der Öffentlichkeit etc. genutzt. Am 29.1. treffen wir uns zu einer Streik-Demonstration und einer Indoor-Versammlung.
Streik ist keine Dienstpflichtverletzung! Somit stellt dieser niemals einen Kündigungs- oder Entlassungsgrund dar. Daher sind Entlassungen rechtswidrig. Kündigung würde ein verpöntes Motiv darstellen. Das Streikrecht ist nicht nur durch die österreichische Verfassung und die Menschenrechtskonvention abgesichert, sondern auch durch zahlreiche internationale Pakte und auch im EU-Vertrag. Die Ausübung eines verfassungsmäßigen Rechts gilt auch für einen Streik.! Da die Teilnahme am Streik nicht rechtswidrig ist, kann auch kein/e Arbeitnehmer/in deswegen zu Schadenersatz herangezogen werden.


