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Altersteilzeit
Mit der Altersteilzeit ist es älteren Kolleg:innen möglich, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, ohne dabei Ansprüche auf Pensionsbezüge oder Abfertigung zu verlieren. Unser Kollektivvertrag gibt dir die Möglichkeit, 5 Jahre vor Pensionsantritt die kontinuierliche Variante der Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen: das heißt, dass du deine Arbeitszeit bis zur Pension reduzierst, dein Gehalt aber weniger stark sinkt.
Voraussetzungen für Alterszeitzeit
- Du musst bereits 5 Jahre bei der BiM angestellt sein.
- In den letzten 25 Jahren musst du mindestens 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein
- Die Altersteilzeit kann in den 5 Jahren bevor du in Pension gehst in Anspruch genommen werden – deinen Pensionsantritt kannst du dir bei der PVA selber ausrechnen: Pensionsrechner
- Mindestens 6 Monate vor dem geplanten Antritt muss der Arbeitgeber schriftlich darüber informiert werden. Bei uns ist das Personalmanagement dafür zuständig.
- Die Information ans Personalmanagement muss enthalten: die gewünschte Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit, die Dauer und den gewünschten Tag des Beginnes der Altersteilzeit
- Stundenmodelle, die bei uns zur Anwendung kommen können, findest du hier: Download Stundenmodelle
Wie viel verdiene ich während der Altersteilzeit?
- Mit dem Altersteilzeitrechner der Arbeiterkammer kannst du genau herausfinden, wieviel du verdienen würdest: Hier zum AK-Rechner
- Während der Altersteilzeit bekommst du dein Gehalt, angepasst an deine neuen Wochenstunden. Dazu kommt ein Lohnausgleich in der Höhe von 50 Prozent vom Entgelt der letzten 12 Monate vor der Altersteilzeit. Das bedeutet z.B.: wenn du deine Arbeitszeit um 40 Prozent reduzierst, bekommst du immer noch 80 Prozent deines bisherigen Einkommens.
Wie funktioniert die Altersteilzeit?
Dazu gibt es hier ein Infovideo der Arbeiterkammer