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SEG-Zulage/Pauschale

Schuljahr 2026/27

Schon lange setzt sich der Betriebsrat für eine gute Erschwerniszulage ein. Die aktuelle SEG-Betriebsvereinbarung (SEG = Schmutz, Erschwernis, Gefahren) ist noch bis Ende dieses Schuljahres 2026/27 gültig.

Auch für heuer wurde wieder zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung vereinbart, welche Schulen konkret die volle, hohe SEG-Zulage bekommen, und welche Standorte die SEG-Pauschale erhalten. Unser Ziel als Betriebsrat ist natürlich, dass jedes Jahr mehr Kolleg:innen die volle SEG-Zulage bekommen. Das haben wir durch Verhandlung mit der Geschäftsführung erreicht!

48 Standorte waren letztes Schuljahr auf der Liste. Im Erstentwurf der Geschäftsführung für heuer waren es 59. Als Betriebsrat haben wir erreicht, dass nun sogar 69 Standorte, also 21 mehr als letztes Jahr, ab September die volle SEG-Zulage bekommen. Somit bekommen die Kolleg:innen von fast 40% aller Standorte den höheren Betrag!

Alle paar Jahre muss die Zulage wieder neu ausverhandelt werden. Mit Druck von unten und konsequenter Betriebsratsarbeit konnten wir aber immer wieder Verbesserungen erreichen. Durch die Vereinbarung werden viele Millionen Euro an die Mitarbeiter:innen in der BiM ausbezahlt!

Eckpunkte der Vereinbarung

  • Alle Kolleg:innen an den Schulstandorten bekommen mindestens die SEG-Pauschale von monatlich € 75,46 brutto (bzw. € 77,42 Stand 2027), unabhängig von den Betreuungsstunden
  • Die volle SEG-Zulage (bis zu € 180,18) bekommen alle Kolleg:innen jener Standorte, die auf der Liste im „Anhang 1“ (Download unten) angeführt sind (die Höhe wird hier schon nach Betreuungsstunden berechnet, siehe Tabelle)

Höhe der SEG-Zulage

[1] Ausgehend von einer voraussichtlichen Erhöhung der Gehälter und Zulagen ab 2027 um 2,5% (Basis: Kollektivvertrag 2026/27)

Mit weniger als 13 Betreuungsstunden in der Woche greift die Pauschale (€75,46 ab 1.4.2026, €77,42 ab 1.1.2027).

Wie kommt man auf die Liste für die volle SEG-Zulage?

  • Die volle SEG-Zulage bekommen alle Kolleg:innen in OASOs, ILB, SEF-Standorten, I-Plus-Klassen bei expliziter Unterstützung bei der Abdeckung der Alltagsbedürfnisse. 
  • Ebenfalls die volle SEG-Zulage bekommen alle Kolleg:innen von Standorten, an denen „über das übliche Ausmaß quantitativ und qualitativ deutlich hinausgehende besondere Betreuungsanforderungen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gegeben sind“. Konkret: mindestens 40% SPF-Pädagog:innen in Relation zur Gesamtzahl der Freizeitpädagog:innen am Standort und mindestens 4% „Kinder mit Behinderung“ laut WiSion in Relation zur Gesamtkinderzahl am Standort.
  • Welche Standorte das sind, wird jedes Schuljahr gemeinsam von Betriebsrat und Geschäftsführung anhand der GTB-Erhebung festgelegt und im Anhang 1 (Download unten) der Betriebsvereinbarung angeführt.

Berechnung der vollen SEG-Zulage nach Betreuungsstunden

Weil es in der Freizeitpädagogik auch Arbeitstage ohne Erschwernis gibt (Fortbildung, Konzeption, Vorbereitung, Bildungsfreistellung, …) wurde vor einigen Jahren ein Durchschnitt festgelegt: Bei 31 Betreuungsstunden pro Woche sind das im Durchschnitt 117 erschwerte Stunden im Monat. Dadurch ist es auch möglich, dass die Zulage in allen Monaten und beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausbezahlt wird (also 14 mal im Jahr).

Formel zur Berechnung der vollen SEG-Zulage nach Betreuungsstunden:

    • Zuerst werden die durchschnittlichen erschwerten Betreuungsstunden berechnet: (117:31)*Betreuungsstunden/Woche = Ergebnis (wird aufs Ganze aufgerundet)
    • Dann wird der Betrag ausgerechnet: Ergebnis * EUR 1,54 (ab 1.4. 2026) bzw. Ergebnis * EUR 1,58 (ab 1.1.2027)

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