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SEG-Zulage/Pauschale

Schuljahr 2024/25

Der Kampf um eine gute Erschwerniszulage dauert schon über ein Jahrzehnt. Alle paar Jahre muss die Zulage wieder neu ausverhandelt werden. Mit Druck von unten und konsequenter Betriebsratsarbeit konnten wir aber immer wieder Verbesserungen erreichen – so wie jetzt wieder. Die Betriebsvereinbarung ist auf drei Jahre befristet, und in diesen Jahren werden dadurch über 10 Millionen Euro an die Mitarbeiter:innen in der BiM ausbezahlt! Hier findest du alle Infos zur mittlerweile vierten SEG-Betriebsvereinbarung.

Eckpunkte der Vereinbarung

  • Es gibt keine sich jährlich ändernde Einstufung nach Standort mehr. Das heißt: Alle bekommen die SEG gleich ab Schulbeginn im September!
  • Statt den bisherigen Stufen 0 (€ 0), 1 (€ 35,28) und 2 (€ 70,56) kommt eine allgemeine Pauschale für ALLE von monatlich € 70,56 brutto (bzw. € 73,38 Stand 2025), unabhängig von den Betreuungsstunden!
  • Die volle SEG-Zulage bekommen alle gesichert weiter, die sie bisher hatten: Kolleg:innen in OASOs, ILB, SEF-Standorten, I-Plus-Klassen bei expliziter Unterstützung bei der Abdeckung der Alltagsbedürfnisse (bisheriger Anhang 1 der BV)
  • Ebenfalls die volle SEG-Zulage bekommen alle Kolleg:innen von Standorten, an denen „über das übliche Ausmaß quantitativ und qualitativ deutlich hinausgehende besondere Betreuungsanforderungen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gegeben sind“. Das sind jene Standorte, die nach der alten BV in Stufe 3 gewesen wären. Konkret: mindestens 40% SPF-Pädagog:innen in Relation zur Gesamtzahl der Freizeitpädagog:innen am Standort und mindestens 4% „Kinder mit Behinderung“ laut WiSion in Relation zur Gesamtkinderzahl am Standort. Welche das sind, wird jedes Schuljahr gemeinsam von Betriebsrat und Geschäftsführung anhand der GTB-Erhebung festgelegt und im Anhang 1 der Betriebsvereinbarung angeführt.

Berechnung der vollen SEG-Zulage nach Betreuungsstunden

Weil es in der Freizeitpädagogik auch Arbeitstage ohne Erschwernis gibt (Fortbildung, Konzeption, Vorbereitung, Bildungsfreistellung, …) wurde vor einigen Jahren ein Durchschnitt festgelegt: Bei 31 Betreuungsstunden pro Woche sind das im Durchschnitt 117 erschwerte Stunden im Monat. Dadurch ist es auch möglich, dass die Zulage in allen Monaten und beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausbezahlt wird (also 14 mal im Jahr).

Mit weniger als 13 Betreuungsstunden in der Woche greift die Pauschale (€70,56 für 2024, €73,38 für 2025).

Formel zur Berechnung der vollen SEG-Zulage nach Betreuungsstunden:

  • Zuerst werden die durchschnittlichen erschwerten Betreuungsstunden berechnet: (117:31)*Betreuungsstunden/Woche = Ergebnis (wird aufs Ganz aufgerundet)
  • Dann wird der Betrag ausgerechnet: Ergebnis * EUR 1,44 (ab 1.9. 2024) bzw. Ergebnis * EUR 1,50 (ab 1.1.2025)

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