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Teilzeit
Um nach einem längeren Krankenstand einen sanften Einstieg ins Arbeitsleben zu ermöglichen, gibt es die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ). Hierbei kannst du deine Arbeitszeit reduzieren und bekommst zusätzlich Wiedereingliederungsgeld von der Krankenkasse. Bei uns in der BiM hast du grundsätzlich die Möglichkeit, eine WIETZ in Anspruch zu nehmen.
Was muss ich beachten, wenn ich die Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen möchte?
- Du musst seit mindestens 3 Monaten bei der BiM beschäftigt sein.
- Dein Krankenstand muss mindestens 6 Wochen ununterbrochen gedauert haben.
- Du musst dich von Fit2Work oder einem Arbeitsmediziner beraten lassen.
- Die Wiedereingliederungsteilzeit kann für mindestens 1 Monat und maximal 6 Monate vereinbart werden.
- Du kannst die Wiedereingliederungsteilzeit einmalig um 1-3 Monate verlängern.
- Dir dürfen in dieser Zeit keine Mehrstunden angeordnet werden.
Wie beantrage ich Wiedereingliederungsteilzeit und welche Stundenmodelle gibt es?
- Als ersten Schritt raten wir dazu, einen Termin mit Fit2Work zu vereinbaren: www.fit2work.at – dort bekommst du viele Infos zum genauen Ablauf und wirst beraten, was für dich am besten ist.
- Wenn du Wiedereingliederungsteilzeit beantragen möchtest, musst du dich beim Personalmanagement melden und eine schriftliche Vereinbarung über den Beginn, Dauer und deine Stundenanzahl während deiner Teilzeitbeschäftigung treffen
- Folgende Stundenmodelle stehen dir dabei zur Auswahl: Download Stundenmodelle
- Sobald du eine Vereinbarung mit dem Personalmanagement getroffen hast, schicke den Wiedereingliederungsplan, die Wiedereingliederungs-Vereinbarung und die ärztlichen Befunde an deine Krankenversicherung und beantrage Wiedereingliederungsgeld (ein einfacher formloser Satz reicht hier aus.) Bei all dem hilft dir fit2work!
Wieviel verdiene ich während der Wiedereingliederungsteilzeit?
Während der WIETZ bekommst du zusätzlich zu deinem Gehalt, reduziert auf die geringeren Wochenstunden, Wiedereingliederungsgeld. Das Wiedereingliederungsgeld entspricht dem erhöhten Krankengeld, also 60 Prozent deines Bruttoeinkommens, für die reduzierte Stundenzahl
Hier ein Beispiel: Angenommen du verdienst 2000 Euro Brutto und reduzierst deine Arbeitszeit um die Hälfte. Dann bekommst du 1000 Euro als normalen Lohn und 600 Euro Wiedereingliederungsgeld von der Krankenkasse.