SEG-Zulage: der Stand der Dinge

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Stand: 5. Oktober 2020

Das Thema SEG-Zulage (Schmutz/Erschwernis/Gefahrenzulage) steht möglicherweise vor einer Lösung: Nach mehrfachen Interventionen unserer Gewerkschaft fand vor kurzem ein Verhandlungstermin zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung plus Juristen statt. Nach mehrmaligen internen Beratungen lag nun ein Angebot für Vergangenheit und Zukunft am Tisch.

Nach Gesprächen mit der Stadt Wien als Eigentümerin der BiM hat die Geschäftsleitung uns in einem weiteren Gespräch einen neuen Vorschlag übermittelt, da es keine Zustimmung der Stadt Wien für das eigentlich gemeinsam vorgelegte Modell einer Zulage für alle gab. Nach Wunsch der Stadt Wien muss es Differenzierungen zwischen den Erschwernissen geben.

Der Zwischenstand schaut nun überblicksmäßig so aus:

Für die Vergangenheit:

  • Pauschale Abgeltung der SEG-Zulage für alle abgelehnten Anträge von 35.- Euro/Monat, das sind 490.- pro Jahr (gilt jeweils für die Schuljahre 2018/19 und 2019/20)
  • Die Zustimmung zu dieser Pauschalabgeltung durch Betriebsrat und Belegschaft ist für die Geschäftsleitung die Voraussetzung für eine gemeinsame Lösung für die Zukunft. Unabhängig davon ist auch jeweils die Zustimmung jeder/jedes Betroffenen notwendig.  

Für die Zukunft:

  • Die SEG-Zulage in bisheriger Höhe für alle KollegInnen, die in sonderpädagogischen Gruppen an den OASO- bzw. Campus-Standorten arbeiten. Für diese soll auch die Steuerfreiheit erreicht werden.
  • Eine pauschalierte Erschwerniszulage für jene KollegInnen, die an Standorten mit mehreren SPF-BetreuerInnen bzw. Integrationskindern (SPF bzw. Erlass 217) arbeiten. Hier soll zwischen den Standorten unterschieden werden nach dem prozentuellen Anteil der Integrationskindern an der Kinderzahl des Standorts bzw. dem prozentuellen Anteil der SPF-BetreuerInnen im Team.
  • Beispielrechnung (Achtung, die Zahlen können sich noch ändern, dies ist der Vorschlag der Geschäftsführung): Bis 50% SPF-BetreuerInnenanteil am Standort: 40% SEG-Zulage (das wären 46 Euro brutto pro Monat) für alle PädagogInnen des Standorts.
  • Dies bedeutet: Die Schulen werden nach den zugrunde gelegten Zahlen in eine der noch zu vereinbarenden Kategorien „eingestuft“, und alle KollegInnen dieses Standorts bekommen dieselbe Zulage.
  • Das bedeutet auch: Bei wenigen Integrationskindern kann es sein, dass das gesamte Team dieses Standorts keine Zulage bekommt.
  • Die Zulagen sollen in einer unbefristeten Betriebsvereinbarung mit einer Kündigungssperre für mind. drei Jahre festgelegt werden. 

Was ist noch offen? (Stand 05.10.2020)

  • Noch unklar ist, mit welchen Parametern/Zahlen (SPF-Kindern, Erlass-Kinder, SPF-BetreuerInnen, …) gerechnet wird.
  • Noch unklar ist, in welcher Höhe die unterschiedlichen Kategorien liegen werden.
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