Zuschüsse & Vergünstigungen
Was ist der Betriebsratsfonds?
Zur Deckung der Kosten der Arbeit des Betriebsrats sowie zur Durchführung von Wohlfahrtsmaßnahmen zugunsten der Belegschaft und der ehemaligen ArbeiternehmerInnen des Betriebs ist vor vielen Jahren für alle Angestellten im Verein eine Betriebsratsumlage eingeführt worden. Diese Betriebsratsumlage beträgt bei uns 0,25% des Bruttolohns. Dieser Betrag wird monatlich automatisch vom Gehalt abgezogen und von der Lohnverrechnung an den Betriebsratsfonds überwiesen.
Die Arbeiterkammer prüft jährlich die Rechtmäßigkeit der Gebarung und der Verwaltung des Betriebsratsfonds. Außerdem gibt es RechnungsprüferInnen. Das sind KollegInnen, die regelmäßig prüfen, ob alle Gelder rechtmäßig abrechnet werden und kein Fehler passiert.
Wofür gibt es den Betriebsratsfonds?
Für die bestmögliche Vertretung aller KollegInnen in der BiM. Die Mittel des Betriebsratsfonds dürfen nur zu ganz bestimmten Zwecken verwendet werden, die gesetzlich geregelt sind. Vorrangig sind die Mittel aus dem Betriebsratsfonds für die Arbeit des Betriebsrats da: zur Finanzierung von Aussendungen, für den Druck der MitarbeiterInnen-Zeitung, für Fahrtkosten, Betriebsratsseminare, etc. Doch gleichzeitig kann und soll dieses Geld auch für andere Dinge eingesetzt werden, zur sogenannten:
Durchführung von Wohlfahrtsmaßnahmen
Diese Wohlfahrtsmaßnahmen dürfen aus den Mitteln des Betriebsratsfonds finanziert werden, sofern sie den wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und/oder kulturellen Interessen der ArbeiternehmerInnen des Betriebes dienen.
In der BiM finanziert der Betriebrat mit u.a. folgendes:
- Betriebsausflüge
- Zuschüsse aus dem Zuschusskatalog
- Sommer-/Winterfest
- Soforthilfe bei Notfällen