Diese Betriebsvereinbarung aus dem Jahr 1995 ist für alle MitarbeiterInnen wirksam, die bis zum 31. August 2003 im Verein zu arbeiten begonnen haben.
Für besondere Erschwernisse gibt es die Schmutz, Erschwernis und Gefahrenzulagen (SEG). Wem steht sie zu und wie kann sie beantragt werden?
Für KollegInnen in der Zentrale besteht befristet von 1.12.2020 bis 30.6.2021 aufgrund der Corona-Situation die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten.
Aufgrund der kurzfristigen Änderungen der Dienstzeitpläne im Lockdown vom 17.11.2020 bis 4.12.2020 wurde eine Abgeltung dieser Fexibilität vereinbart.