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Krankenstand

Nach der Rücknahme von besseren Regelungen ist die BiM leider wieder dazu übergegangen, ab dem ersten Tag des Krankstands eine Krankmeldung zu verlangen. Wir beantworten hier die häufigsten Fragen zum Thema Krankstand in der BiM.

Wann und wie muss ich mich krankmelden?

Die Krankmeldung muss übers Intranet („An- und Abwesenheitsmeldung“) passieren. Du musst die BiM so früh, wie es dir möglich ist, informieren. Aus Planungsgründen ist es gut, wenn die Krankmeldung bis 8:30 abgeschickt wird. Wenn dein Dienst an dem Tag erst später beginnen würde, kann die Meldung auch später – aber natürlich vor deinem Dienstbeginn – erfolgen. Sie ist (auch wenn es im Intranet anders steht) trotzdem gültig.

Muss ich am ersten Tag zum Arzt / zur Ärztin?

Grundsätzlich können Hausärzt:innen einen Krankenstand einen Tag zurück datieren, du kannst also auch erst am zweiten Tag hingehen. Aber: Ärzt:innen müssen das nicht machen. Am besten fragst du bei deiner/m Hausärzt:in nach, um sicher zu gehen.

Ich habe mich ärztlich krankgemeldet. Die BiM hat mir geschrieben, dass keine Krankmeldung eingelangt ist. Was tun?

In manchen Fällen schickt die BiM automatisierte Mails aus, wo sogar schon von Gehaltsabzügen die Rede ist. Wenn du dich normal krankgemeldet hast und auch ärztlich krankgeschrieben bist, gilt: keine Panik! Höchstwahrscheinlich liegt das einfach daran, dass die Krankmeldung noch nicht bei der BiM eingelangt ist (das kann manchmal länger dauern). Leider schickt dir die BiM dann aber keine Info, wenn die Krankmeldung angekommen ist. Am besten fragst du einfach nach ein paar Tagen nach, ob die Meldung schon eingelangt ist.

Ich habe einen Dienstabbruch machen müssen – zählt das schon als Krankenstand?

Nein. Wenn du deinen Dienst abbrechen musst (nicht vergessen: im Intranet melden), zählt dieser Tag nicht als Krankenstand. Du musst dafür auch nicht zum Arzt/zur Ärztin. Wenn du am nächsten Tag auch noch nicht arbeitsfähig bist, gehst du dann ab diesem Tag in Krankenstand und musst das auch nochmals extra im Intranet melden (und zum Arzt/zur Ärztin gehen).

Muss ich im Krankenstand erreichbar sein?

Nein, du musst im Krankenstand für deinen Dienstgeber nicht erreichbar sein.

Muss ich sagen, warum ich krank bin?

Nein, das geht niemanden etwas an.

Was darf ich im Krankenstand tun?

Krankenstand heißt, dass du arbeitsunfähig bist – das entscheidet der behandelnde Arzt / die Ärztin. Im Krankenstand darfst du nichts tun, was das Gesundwerden verzögern könnte. Das bedeutet zum Beispiel: wenn du Grippe hast, musst du deinen Aufenthalt im Freien auf das Allernötigste beschränken (Arztbesuche, Gang zur Apotheke oder zum Supermarkt). Wenn aber jemand wegen Depressionen krankgeschrieben ist, kann Spazierengehen ein Teil der Behandlung sein. Was zu tun ist, entscheidet im Zweifelsfall der Arzt / die Ärztin.

Gesundmeldung: Vergiss nicht, dich im Intranet auch wieder rechtzeitig gesund zu melden!

Was passiert bei einem langen Krankenstand?

Bei langen Krankenständen kann es dazu kommen, dass du weniger Geld vom Arbeitgeber bekommst bzw. nach einer gewissen Zeit nur mehr Anspruch auf das Krankengeld von der ÖGK hast. Wie lange du das volle Entgelt bekommst, ist abhängig davon, wie lange du schon bei der Firma bist. Das alles wird immer auf dein individuelles Arbeitsjahr gerechnet (von deinem BiM-Eintrittsdatum weg).

Beschäftigungs-Dauer

Volles Entgelt

Halbes Entgelt & Krankengeld

 Krankengeld

Im ersten Jahr

6 Wochen

4 Wochen

 Siehe unten

Vom 2. bis 15. Jahr

8 Wochen

4 Wochen

 Siehe unten

Vom 16. bis 25. Jahr

10 Wochen

4 Wochen

 Siehe unten

Ab dem 26. Jahr

12 Wochen

4 Wochen

 Siehe unten

Der Ablauf ist immer gleich: Zuerst bekommst du ganz normal dein Entgelt weiterbezahlt. Danach bekommst du für vier Wochen das halbe Entgelt von der BiM plus das Krankengeld von der ÖGK. Danach bekommst nur mehr das Krankengeld.

Achtung: das Krankgeld wird manchmal nicht automatisch überwiesen, sondern muss beantragt werden – erkundige dich dazu selber bei der ÖGK! Die Höhe des Krankengelds ist individuell unterschiedlich.

Hier alle Infos von der ÖKG zum Krankengeld

Wenn du wegen einem Arbeitsunfall krankgeschrieben bist, hast du zusätzlich pro Arbeitsunfall Anspruch auf je 8 Wochen (bzw. 10 Wochen nach 15 Arbeitsjahren) volle Entgeltfortzahlung innerhalb eines Arbeitsjahres (oder Kalenderjahres).

Möglich nach einem langen Krankenstand: Wiedereingliederungsteilzeit

Um nach einem längeren Krankenstand einen sanften Einstieg ins Arbeitsleben zu ermöglichen, gibt es die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ). Du kannst deine Arbeitszeit reduzieren und bekommst zusätzlich Wiedereingliederungsgeld von der Krankenkasse. Hier alle Infos dazu

Krank im Urlaub?

Wenn du im Urlaub erkrankst oder verunglückst, werden die Tage der Erkrankung auf das Urlaubsausmaß nicht angerechnet, wenn sie mehr als drei Kalendertage dauert – es entsteht dann Resturlaub. Hier alle Infos dazu

Weiterführende Links

Krankenstand | Arbeiterkammer

Geld bei Krankheit | Arbeiterkammer

Krankengeld

Wiedereingliederungs-Teilzeit

Krankenstand im Urlaub