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Krankenstand

Stand: März 2023

Durch beharrlichen Einsatz konnte erreicht werden, dass nicht mehr ab dem ersten Tag eines Krankenstands eine ärtzliche Bestätigung vorgelegt werden muss – sondern erst ab dem dritten Tag. Aber: es gibt dazu aktuell leider – wenn Wochenenden oder Feiertage an den Krankenstand anstoßen – relativ verwirrende Regelungen. Es kann sogar vorkommen, dass deshalb Tage aus der Vergangenheit als Zeitausgleich abgezogen werden.

Darf das sein?

Ja, leider ist das so – die BiM hat seit Herbst neue Regeln aufgestellt. Einerseits eine Erleichterung, die besagt, dass man drei Tage ohne Arztbestätigung krank sein kann. ABER: das Wochenende, also Samstag und Sonntag, und auch Feiertage werden dabei durch die BiM mitgezählt. Das ist in anderen Firmen nicht so und eine triftige Begründung, warum es in der BiM so ist, haben wir auch nicht bekommen. Möglicherweise wurden die Programme nicht korrekt programmiert oder aufeinander abgestimmt.

Der Arbeitgeber kann beim Thema Arztbestätigung die Regeln bestimmen. Wir hoffen, dass diese Programm-Anwendungsprobleme ausgebessert werden können und sich die Regeln verbessern.

Was heißt das nun konkret?

Bei jedem Krankenstand, der direkt an ein Wochenende oder einen Feiertag anstößt, werden eben diese Tage dazugezählt. Damit kommt man oft schon auf mehr als drei zusammenhängende Tage Krankenstand, und es ist verpflichtend, eine Bestätigung vom Arzt zu bringen (gültig ab dem 1. Fehltag).

WICHTIG: Auch wenn du dich am Freitagabend gesund meldest und am Samstag und Sonntag gesund bist, rechnet die BiM das Wochenende dazu!

WICHTIG: Bitte entscheide immer schon am 2. Tag, ob du zum Arzt/zur Ärztin gehst oder nicht, denn dann kann ein Tag zurück datiert werden. Wenn du dir am 2. Krankenstandstag nicht zu 100% (!) sicher bist, hole dir die ärztliche Bestätigung!

WICHTIG: Wenn du im laufenden Arbeitsjahr schon länger oder öfter in Krankenstand warst, kann es sein, dass du mit dem erneuten Krankenstand nicht mehr das volle Gehalt bekommst, sondern nur mehr 50% (z.B. ab dem 2. Dienstjahr nach der 8. Woche). ACHTUNG: Es werden hier alle Krankenstände in deinem individuellen Arbeitsjahr zusammengerechnet. Die anderen 50% Krankengeld von der Krankenkasse bekommst du aber NUR, wenn du eine Arztbestätigung hast!

Im Intranet findest du auch ein Video als Hilfestellung. Darin werden ebenso einige Beispiele grafisch dargestellt und näher erklärt.

Hier die Regelung auf einen Blick: