Eigene Eheschließung/ eingetragene Partnerschaft: 3 Arbeitstage
Teilnahme an der Eheschließung der Kinder, Geschwister oder Eltern: Tag des Ereignisses
Niederkunft der Ehegattin oder der Lebensgefährtin (Geburt): 2 Arbeitstage
Wohnungswechsel (Umzug): 2 Arbeitstage pro Kalenderjahr (**die erforderliche Zeit, max. 3 Arbeitstage pro Anlassfall)
Tod des Ehegatten oder Lebensgefährten, des Kindes: 2 Arbeitstage (**3 Arbeitstage, gilt auch bei Tod der Eltern)
Tod der Eltern, Schwiegereltern oder Enkelkinder: 1 Arbeitstag (**gilt auch bei Tod der Geschwister)
Beerdigung des Ehegatten / Lebensgefährten, der Eltern, Kinder, Schwiegereltern, Geschwister oder Großeltern: Tag des Ereignisses
Schulantritt eines Kindes in die erste Klasse der Pflichtschule: Tag des Ereignisses