Als Mehrarbeit wird jene Arbeit bezeichnet, die zwischen dem vereinbarten Normalarbeitszeitausmaß, das im Arbeitsvertrag steht (z.B. 32 Wochenstunden) und der gesetzlichen Normalarbeitszeit (40 Wochenstunden) geleistet wird. Erst wenn über das gesetzliche Normalarbeitszeitausmaß hinaus gearbeitet wird, fallen Überstunden an.
- Bei uns gilt der Kollektivvertrag „Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ), in diesem ist man mit 37 Wochenstunden vollzeitbeschäftigt.
- Bis zur 40. Stunde in der Woche heißen alle zusätzlichen Arbeitsstunden „Mehrstunden“.
- Ab der 41. Stunde in der Woche heißen alle zusätzlichen Arbeitsstunden „Überstunden“.
Zuschlag für Mehrstunden:
Bei den Mehrstunden für Teilzeitbeschäftigte gibt es für die ersten 2 in der Woche leider keinen Zuschlag.
Ab der 3. Mehrstunde in der Woche bekommt man für jede Mehrstunde einen Zuschlag von 25%.
Ab der 38.Arbeitsstunde in der Woche steht ein Zuschlag von 33% zu (also für die 38., die 39. und die 40. Stunde).