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Mehrstunden
&
Überstunden

Stand 09/2022

Mehrstunden

Als Mehrarbeit wird jene Arbeit bezeichnet, die zwischen dem vereinbarten Normalarbeitszeitausmaß, das im Arbeitsvertrag steht (z.B. 32 Wochenstunden) und der gesetzlichen Normalarbeitszeit (40 Wochenstunden) geleistet wird. Erst wenn über das gesetzliche Normalarbeitszeitausmaß hinaus gearbeitet wird, fallen Überstunden an.

  • Bei uns gilt der Kollektivvertrag „Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ), in diesem ist man mit 37 Wochenstunden vollzeitbeschäftigt.
  • Bis zur 40. Stunde in der Woche heißen alle zusätzlichen Arbeitsstunden „Mehrstunden“.
  • Ab der 41. Stunde in der Woche heißen alle zusätzlichen Arbeitsstunden „Überstunden“.

Zuschlag für Mehrstunden:

Bei den Mehrstunden für Teilzeitbeschäftigte gibt es für die ersten 2 in der Woche leider keinen Zuschlag.

Ab der 3. Mehrstunde in der Woche bekommt man für jede Mehrstunde einen Zuschlag von 25%.

Ab der 38.Arbeitsstunde in der Woche steht ein Zuschlag von 33% zu (also für die 38., die 39. und die 40. Stunde).

Wie viele Mehrstunden darf ich machen?

Die Antwort auf diese Frage findest du beim Arbeitszeitkonto!

Welche Sonderstunden zählen nicht zu dem 30-Stunden-Kontingent ?

Die Antwort auf diese Frage findest du beim Arbeitszeitkonto!

Überstunden

Überstundenarbeit liegt vor, wenn die gesetzlich zulässige wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden oder die tägliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden überschritten wird.

Zuschlag für Überstunden:

Ab der 41sten Wochenstunde bzw. ab der 9. Tagesstunde gebührt für jede Überstunde ein Zuschlag von 50 Prozent.

Grenzen der Mehr- und Überstundenarbeit

Bei Vorliegen eines erhöhten Arbeits-bedarfes können Mehr-/Überstunden vereinbart werden. Die Tagesarbeitszeit darf dabei laut Vorgabe der BiM 10 Stunden nicht überschreiten.

Achtung: ArbeitnehmerInnen dürfen zur Mehr-/Überstundenarbeit nur dann herangezogen werden, wenn keine berücksichtigungswürdigen Interessen des/der ArbeitnehmerIn verletzt werden!

Zum Beispiel: Ein Kind wird nicht abgeholt. Ich muss aber mein eigenes Kind vom Kindergarten abholen. Ich habe also einen Grund, um keine Mehrstunde machen zu müssen.

Nicht als Zeitausgleich verbrauchte Mehr- und Überstunden werden mit dem entsprechenden Zuschlag ausbezahlt.

Bitte kontrolliere regelmäßig deinen Gehaltszettel, ob alle Mehr-/Überstunden berücksichtigt wurden!

Wann bekomme ich eine Mehr- bzw. Überstunde bezahlt?

  • Wenn ich auf Anordnung in einer Woche mehr als meine vertraglich vereinbarten Stunden arbeite (gilt nicht nur für Stunden am Kind) und die Mehrarbeit nicht als freiwillige (!) Dienstzeitverlegung innerhalb einer Woche ausgeglichen wird.
  • Wenn die Anordnung weniger als 14 Tage vorher erfolgt und ich zwar nicht mehr, aber zeitlich anders arbeite: dann sind die abweichenden Stunden Mehr- bzw. Überstunden. Dies soll die folgende Grafik veranschaulichen: