Hol dir Rat
Es gibt die Möglichkeit, Stunden zu reduzieren und/oder die Lage der Stunden festzulegen und beides ist Elternteilzeit. Grundsätzlich ist diese Vereinbarung drei Monate vor dem Antritt zu beantragen. Vorab solltest du dir überlegen: Wie viele Stunden kann und will ich arbeiten? Wie soll mein Stundenplan für die nächsten Jahre ausschauen? Mit deinen Vorstellungen und Wünschen und auch Machbarem bezüglich deinem eigenen Kind/Krippe/Kindergarten/Tagesmutter/PartnerIn etc., musst du deine Vorstellungen am besten schriftlich per Mail an den Fachbereich Personalmanagement melden und dies alles abklären. Es ist auch möglich, vorab eine Vereinbarung für ein Schuljahr zu treffen und dann beispielsweise die Dienstzeit auszuweiten, denn es ist ziemlich schwer bis zum Ablauf des 7. Lebensjahrs des eigenen Kindes und an den Standorten vorzuplanen.
Unten findest du die Elternteilzeitmodelle mit genauer Stundenaufteilung, die zurzeit in der BiM zur Anwendung kommen, und einen Musterbrief für den Antrag.
Wie berechne ich mein Gehalt bei Elternteilzeit?
Nachdem es viele unterschiedliche individuelle Stundenausmaße gibt, gibt’s hier keine Tabelle – aber es geht ganz leicht, sich das selber auszurechnen:
- Du nimmst das Brutto-Vollzeit-Gehalt aus der Tabelle, die für dich gilt (ganz rechts blau unterlegt): Gehaltstabellen
- Dividierst durch 37
- Das Ergebnis multiplizierst du mit den Stunden, die du Elternteilzeit hast bzw. haben willst. Das ist dann das Brutto-Gehalt für die individuelle Elternteilzeit.
- Wenn du wissen willst, was das nun genau netto ausmacht, kannst du das bei der Arbeiterkammer ausrechnen: Brutto-Netto-Rechner