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Elternteilzeit
Arbeit und Kinder miteinander zu vereinbaren, kann oft eine große Herausforderung sein. Mit der Elternteilzeit ist es möglich, die Stunden zu reduzieren und/oder die Lage der Arbeitszeiten zu verschieben – darauf hast du einen Rechtsanspruch!
Was muss ich beachten, wenn ich Elternteilzeit in Anspruch nehmen möchte?
- Einen Anspruch auf Elternteilzeit hat jede:r, der/die bereits länger als 3 Jahre im Betrieb tätig ist.Zeiten des Mutterschutzes und der Karenz zählen dazu!
- Spätestens 3 Monate vor dem geplanten Antritt muss der Arbeitgeber informiert werden.
- Der andere Elternteil darf sich nicht gleichzeitig in Karenz für dasselbe Kind befinden.
- Die Elternteilzeit kann bis zum 8. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden – für insgesamt maximal sieben Jahre. Die Dauer des Mutterschutzes und der Karenz (von beiden Elternteilen zusammengerechnet) werden allerdings abgezogen.
Wie beantrage ich Elternteilzeit und welche Stundenmodelle gibt es?
- Im Intranet findest du bei den Formularen die Meldung zur Elternteilzeit.
- Es gibt verschiedene Stundenmodelle, die bei uns zur Anwendung kommen: Arbeitszeitmodelle mit reduzierten Stunden
- Wer in Elternteilzeit gehen möchte, muss also die Meldung mit seiner gewünschten Stundenaufteilung ausfüllen und an das Personalmanagement senden.
- Nicht vergessen: Der Antrag muss spätestens 3 Monate vor geplanten Antritt der Elternteilzeit gestellt werden.
- Während deiner laufenden Elternteilzeit kannst du die Vereinbarung einmal einseitig ändern: also das Stundenausmaß und/oder die Lage der Arbeitszeit ändern oder die Elternteilzeit früher beenden.
- Anhand dem von dir angegebenen frühesten Dienstbeginn und spätestem Dienstende und dem Stundenausmaß erstellt die Teamleitung dann am Standort deinen individuellen Dienstzeitplan.
Wie berechne ich mein Gehalt bei Elternteilzeit?
- Du nimmst das Brutto-Vollzeit-Gehalt aus der Tabelle, die für dich gilt: Gehaltstabellen
- Diesen Betrag dividierst du durch 37
- Das Ergebnis multiplizierst du mit den Stunden, die du Elternteilzeit hast bzw. haben willst. Das ist dann das Brutto-Gehalt für die individuelle Elternteilzeit.
Wenn du wissen willst, was das nun genau netto ausmacht, kannst du das bei der Arbeiterkammer ausrechnen: Brutto-Netto-Rechner
Solltest du noch weitere Fragen haben, helfen wir gerne weiter!