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Kur & Reha

Wenn eine Arbeitnehmerin um eine Kur/GVA oder REHA bei der ÖGK angesucht hat, erhält die Mitarbeiterin eine schriftliche Terminbestätigung (Brief) mit dem geplanten Termin.

Diese Terminbestätigung des Institutes, in welchem die Kur bzw. REHA stattfinden wird, muss die Arbeitnehmerin nach Erhalt der Zentrale per Mail übermitteln. Diese Terminbestätigung ist somit gleichzeitig eine Art „Krankmeldung“, da die Arbeitnehmerin in dieser Zeit eine Behandlung erhält und somit arbeitsunfähig ist. Daher ist es NICHT notwendig, sich gesondert in der Zentrale via Intranet etc. krank zu melden.

Wenn die Mitarbeiterin nach dem Aufenthalt am nächsten Tag wieder normal arbeiten geht, muss keine extra Information geschickt werden, da davon ausgegangen wird, dass sich an dem Arbeitsbeginn nichts verändert hat.

Sollte die Arbeitnehmerin z.B. die REHA verlängern, oder in Krankenstand wechseln müssen (oder Ähnliches), dann muss die Zentrale darüber wiederum informiert werden! Nähere Informationen können die KollegInnen im Sekretariat konkreten Fall geben.

Übrigens: Für den Selbstbehalt, den du auf Kur/Reha zahlen musst, kannst du beim Betriebsrat um Zuschuss ansuchen!