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Gehaltstabellen / Einstufung

Mit jedem neu abgeschlossenen Kollektivvertrag ändern sich auch unsere Gehälter. Unten findest du die Tabellen des Kollektivvertrags 2024.

Achtung: 

  • Für alle KollegInnen mit einem alten Vertrag (jene, die vor 2006 in der Wiener Kinder- und Jugendbetreuung zu arbeiten begonnen haben) ist die Tabelle Altverträge relevant. 
  • Für alle, die seit 2006 angefangen haben, trifft die Tabelle Verwendungsgruppen zu!

Auch im sogenannten „Rahmenrecht“ gibt es immer wieder Verbesserungen, deswegen ändern sich die Vordienstzeiten-Anrechnungen auch je nachdem, wann man zu arbeiten begonnen hat. 

Die Einstufung nach den Berufsjahren erfolgt nach vorhandenen Vordienstzeiten:

  • Facheinschlägige Vordienstzeiten: bis zum Ausmaß von maximal 10 Jahren (unselbständige und selbständige). Die Facheinschlägigkeit muss durch ein Dienstzeugnis belegt werden.
  • Falls keine oder weniger als 10 Jahre facheinschlägige Vordienstzeiten vorliegen, sind andere, nicht facheinschlägige Vordienstzeiten im Ausmaß von maximal 10 Jahren zu 50% anzurechnen (gilt für neue Dienstverträge ab 1.1.2023).
  • Bisher galten folgende Anrechnungen: vier Jahre zu 50 % (ab 1.4.2004) / sechs Jahre zu 50 % (ab 1.3.2013) / acht Jahre zu 50 % (ab 1.3.2014)
  • Die gemeinsame Obergrenze für alle anrechenbaren Vordienstzeiten beträgt höchstens 10 Jahre.
  • Die Vordienstzeiten werden ab dem, der Vorlage bei der Arbeitgeberin folgenden Monatsersten, angerechnet.
  • Als Vordienstzeiten werden auch Zeiten eines Zivildienstes oder Freiwilligen Sozialen Jahres berücksichtigt, sofern diese Zeiten in einem Betrieb im Gesundheits- und Sozialbereich geleistet wurden.
  • Nicht als Vordienstzeiten gerechnet werden Schul- und sonstige Ausbildungszeiten.
  • Bei einem Wiedereinstige nach einer Berufspause werden zusätzlich zu obigen Vordienstzeiten all jene facheinschlägigen Zeiten dazugerechnet, die man schon im Verein oder in der BiM war. 

Die Einstufung in die Verwendungsgruppen für Freizeitpädagog:innen erfolgt nach abgeschlossenen Ausbildungen:

  • VWG 4 – ohne Ausbildung, aber max. 4 Jahre lang, dann automatisch Sprung zur VWG 5
  • VWG 5 – mit Grundausbildung von mind. 160 Stunden
  • VWG 6 – mit Grundausbildung (mind. 160h) plus Zusatzausbildung (ca 160h)
  • VWG 7 – akademische Freizeitpädagog:in (PH-Lehrgang) oder vergleichbare oder höhere Ausbildung

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