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Zeitausgleich

Wir haben mit der Geschäftsleitung einige Eckpunkte besprochen, wo man sich in Zukunft Zeitausgleich statt unbezahlten Urlaub nehmen kann, wenn eben oben genannte Dienstverhinderungsgründe nicht zutreffen. Das sind z.B. folgende.

a) diverse Prüfungen (z.B. Führerscheinprüfung)
b) Selbstgewählte und geplante Handwerkertermine (die kein Notfall wie Wasserrohrbruch sind)
c) diverse Jubiläen (z.B. silberne Hochzeit der Eltern, runder Geburtstag der Oma)
d) religiöse Feste bzw. familiäre Bräuche (z.B. Henna-Fest)
e) Todesfälle/Beerdigungen, bei denen kein Anspruch auf Sonderurlaub besteht
f) Verlängerung des Sonderurlaubs bei Todesfall/Beerdigung (z.B. Beerdigung im Ausland)

Ansuchen auf Zeitausgleich sind mindestens 8 Tage im Vorhinein an das Sekretariat der BiM zu richten. Dabei muss im Formular, so wie bei anderen Ansuchen, der Grund angeführt werden. Denn Zeitausgleich ist kein Recht sondern ein good will des Dienstgebers.