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Optierung

Umsteigen in den Kollektivvertrag: So einfach geht das Optieren

Umstieg ins neue Gehaltsschema: Jetzt Optieren bis 30. September!

Bist du schon in der letzten Gehaltsstufe?

Zum Umstieg ins neue Gehaltsschema des Kollektivvertrags (=“Optieren“) ist grundsätzlich zu sagen: Alle, die im alten Gehaltsschema schon in der letzten Stufe angekommen sind, profitieren durch einen Umstieg!

Verlieren tut man auf keinen Fall etwas, die Gerüchte über Gehaltskürzungen o.ä. stimmen nicht. Einzig die Überstundenberechnung ist dann eine andere, im neuen System sind dies jedoch nur ein paar Cent weniger pro Überstunde als im alten.

Im Gegenteil: Es besteht die Möglichkeit, dass man in Zukunft wieder Vorrückungen beim Gehalt erhält, und man profitiert auch noch von anderen positiven gehaltsrechtlichen Bestimmungen (keine Reduzierung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei Langzeitkrankenstand, etwaige Erschwernis- und andere Zulagen).

Nichts ändert sich durchs Optieren an deinem Dienstvertrag, nichts ändert sich dadurch an der Abfertigungsregelung. Die Regelungen der alten Betriebsvereinbarung bleiben auch aufrecht (für alle, die vor 1.8.2003 im Verein begonnen haben).

Für den Umstieg („Optieren“) haben wir vom Betriebsrat ein Formular entworfen, welches wir hier zum Ausdrucken bereitgestellt haben.

Einfach ausfüllen und bis spätestens 30. September in die Zentrale faxen oder schicken! Der Umstieg in das Gehaltssystem des KV gilt dann ab dem 1. Jänner des Folgejahres.

Nach dem jetzigen Stand des Kollektivvertrags besteht im Jahr 2021 das letzte Mal die Möglichkeit, die Optierung in Anspruch zu nehmen (dieser Termin wurde in den letzten Jahren immer wieder verlängert).

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