Zuschüsse des Betriebsrats

Aus unserem Betriebsratsfonds bezahlen wir eine ganze Reihe von verschiedenen Zuschüssen. Dazu muss ein entsprechender Antrag beim Betriebsrat gestellt werden. Hier erfährst du, wie das geht.

Allgemeine Bestimmungen

  • Das Datum der Rechnung darf bei Einreichung maximal ein Jahr zurückliegen.
  • Die Rechnung muss auf den/die MitarbeiterIn (bzw. das Kind) ausgestellt sein.
  • AlleinerzieherInnen und AlleinverdienerInnen haben Anspruch auf Gesundheitszuschüsse auch für jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
  • Der Antrag inkl. Rechnung bzw. Zahlungsbestätigung muss vorher rechtzeitig ins BR-Büro übermittelt werden (Fax, Mail, Brief).
  • Nach dem Einreichen bitte selber einen Termin vereinbaren – wir melden uns nur, wenn beim Antrag etwas fehlt. Auszahlungen erfolgen auch auf unserem Sommer- und Winterfest

1. Weiterbildungszuschuss

Für Weiterbildungskurse, die KollegInnen auf eigene Kosten absolvieren, werden 20% der Kurskosten ersetzt, maximal jedoch € 100.- Dieser Antrag kann für unterschiedliche Kurse mehrmals pro Jahr eingereicht werden.

2. Gesundheitszuschüsse

Der Antrag kann je Kategorie zwei mal pro Kalenderjahr eingereicht werden.
Für die Kategorien a) bis e) werden je Kategorie gegen Vorlage der Rechnung 20% der Kosten ersetzt, maximal jedoch € 100.-
a) Sehbehelf (Brillen, Kontaktlinsen, Laserbehandlung, etc.)
b) Zahnersatz (Stiftzähne, Plomben, Zahnregulierungen, etc.)
c) Heilbehelf (Einlagen, Stützstrümpfe, orthopädische Schuhe, Gehörschutz, etc.)
d) Kur-, Spitals- oder Reha-Aufenthalt (Zuschuss zum Selbstbehalt)
e) Ultraschallvorsorgeuntersuchungen (z.B. Frauen- oder Männergesundheit)

f) Mundhygiene (wird gegen Vorlage der Rechnung mit dem Fixbetrag von € 25.- unterstützt)

Für Medikamente oder reine ärztliche Behandlung kann kein Zuschuss gewährt werden.

3. Impfzuschüsse

Impfzuschüsse gelten für die einzelne Impfung bis zu 50%, jedoch maximal bis zu € 100.-
Gedacht für diverse Impfungen (Grippe, Zecken, Hepatitis, etc.), weiters Antikörper-Bestimmung („Titer“) und Kosten für Lausshampoo, Spray, Entlausung.

4. Schwangerschaftsuntersuchungen

Bei einer Schwangerschaft werden bei ärztlicher Indikation folgende Untersuchungen mit 50%, jedoch maximal € 100.- bezuschusst:
a) Nackenfaltenmessung
b) Organscreening
c) Fruchtwasserpunktion (Amniozentese)

5. Geburtenzuschuss

Bei der Geburt des eigenen Kindes erhält jede Kollegin / jeder Kollege „Willkommensgutscheine“ im Wert von € 100.-

6. Pensionszuschuss

Jede Kollegin, jeder Kollege, der/die in Pension geht, erhält „Abschiedsgutscheine“ im Wert von € 100.-

7. Unterstützung in Notfällen

Falls MitarbeiterInnen ohne eigenes Verschulden in finanzielle Notlage geraten sind, kann über Antrag des/der Betroffenen eine einmalige Unterstützung gewährt werden. Über die Höhe wird individuell durch das Betriebsratsgremium entschieden.

8. Todesfall

Im Fall des Todes einer/eines Mitarbeiters/in erhalten die Hinterbliebenen einen einmaligen Zuschuss von € 200.-

Tipps

Für Weiterbildung gibt es Zuschüsse auch von anderen Stellen, wie Arbeiterkammer, WAFF, etc.: www.kursfoerderung.at. Als zusätzliche finanzielle Hilfestellung bei Gesundheitsausgaben gibt es den Unterstützungsfonds der Wiener Gebietskrankenkasse.