Zuschüsse des Betriebsrats
Allgemeine Bestimmungen
- Das Datum der Rechnung darf bei Einreichung maximal ein Jahr zurückliegen.
- Die Rechnung muss auf den/die MitarbeiterIn (bzw. das Kind) ausgestellt sein.
- AlleinerzieherInnen und AlleinverdienerInnen haben Anspruch auf Gesundheitszuschüsse auch für jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
- Der Antrag inkl. Rechnung bzw. Zahlungsbestätigung muss vorher rechtzeitig ins BR-Büro übermittelt werden (Fax, Mail, Brief).
- Nach dem Einreichen bitte selber einen Termin vereinbaren – wir melden uns nur, wenn beim Antrag etwas fehlt. Auszahlungen erfolgen auch auf unserem Sommer- und Winterfest
1. Weiterbildungszuschuss
Für Weiterbildungskurse, die KollegInnen auf eigene Kosten absolvieren, werden 20% der Kurskosten ersetzt, maximal jedoch € 100.- Dieser Antrag kann für unterschiedliche Kurse mehrmals pro Jahr eingereicht werden.
2. Gesundheitszuschüsse
Der Antrag kann je Kategorie zwei mal pro Kalenderjahr eingereicht werden.
Für die Kategorien a) bis e) werden je Kategorie gegen Vorlage der Rechnung 20% der Kosten ersetzt, maximal jedoch € 100.-
a) Sehbehelf (Brillen, Kontaktlinsen, Laserbehandlung, etc.)
b) Zahnersatz (Stiftzähne, Plomben, Zahnregulierungen, etc.)
c) Heilbehelf (Einlagen, Stützstrümpfe, orthopädische Schuhe, Gehörschutz, etc.)
d) Kur-, Spitals- oder Reha-Aufenthalt (Zuschuss zum Selbstbehalt)
e) Ultraschallvorsorgeuntersuchungen (z.B. Frauen- oder Männergesundheit)
f) Mundhygiene (wird gegen Vorlage der Rechnung mit dem Fixbetrag von € 25.- unterstützt)
Für Medikamente oder ärztliche Behandlung / Therapie kann kein Zuschuss gewährt werden.
3. Impfzuschüsse
Impfzuschüsse gelten für die einzelne Impfung bis zu 50%, jedoch maximal bis zu € 100.-
Gedacht für diverse Impfungen (Grippe, Zecken, Hepatitis, etc.), weiters Antikörper-Bestimmung („Titer“) und Kosten für Lausshampoo, Spray, Entlausung.
4. Schwangerschaftsuntersuchungen
Bei einer Schwangerschaft werden bei ärztlicher Indikation folgende Untersuchungen mit 50%, jedoch maximal € 100.- bezuschusst:
a) Nackenfaltenmessung
b) Organscreening
c) Fruchtwasserpunktion (Amniozentese)
5. Geburtenzuschuss
Bei der Geburt des eigenen Kindes erhält jede Kollegin / jeder Kollege „Willkommensgutscheine“ im Wert von € 100.-
6. Pensionszuschuss
Jede Kollegin, jeder Kollege, der/die in Pension geht, erhält „Abschiedsgutscheine“ im Wert von € 100.-
7. Unterstützung in Notfällen
Falls MitarbeiterInnen ohne eigenes Verschulden in finanzielle Notlage geraten sind, kann über Antrag des/der Betroffenen eine einmalige Unterstützung gewährt werden. Über die Höhe wird individuell durch das Betriebsratsgremium entschieden.
8. Todesfall
Im Fall des Todes einer/eines Mitarbeiters/in erhalten die Hinterbliebenen einen einmaligen Zuschuss von € 200.-
Tipps
Für Weiterbildung gibt es Zuschüsse auch von anderen Stellen, wie Arbeiterkammer, WAFF, etc.: www.kursfoerderung.at. Als zusätzliche finanzielle Hilfestellung bei Gesundheitsausgaben gibt es den Unterstützungsfonds der Wiener Gebietskrankenkasse.