Zuschüsse des Betriebsrats
Allgemeine Bestimmungen
• Die Rechnung darf bei Einreichung nicht älter als ein Jahr sein.
• Die Rechnung muss auf den/die Mitarbeiter:in ausgestellt sein.
• Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen haben Anspruch auf Gesundheitszuschüsse für jedes Kind bis zum 18. Geburtstag. (Zusatz-Formular hier ausfüllen)
• Der Antrag (Kopiervorlage im Innenteil) inkl. Rechnung bzw. Zahlungsbestätigung muss vorher ins BR-Büro übermittelt werden (Fax, Mail, Brief).
• Zuschüsse können nach Terminvereinbarung im BR-Büro (oder bei Festen) persönlich abgeholt werden.
1. Weiterbildungszuschuss
Für Weiterbildungskurse, die Kolleg:innen auf eigene Kosten absolvieren, werden 20% der Kurskosten ersetzt, maximal jedoch € 100. Dieser Antrag kann für unterschiedliche Kurse mehrmals pro Jahr eingereicht werden.
Tipp: Für Weiterbildung gibt es Zuschüsse auch von anderen Stellen, wie Arbeiterkammer, WAFF, etc.: www.kursfoerderung.at.
2. Gesundheitszuschüsse
Der Antrag kann je Kategorie zwei Mal pro Kalenderjahr eingereicht werden. Für die Kategorien a) bis d) werden je Kategorie gegen Vorlage der Rechnung 20% der Kosten ersetzt, maximal jedoch € 100.
Tipp: Als zusätzliche finanzielle Hilfestellung bei Gesundheitsausgaben gibt es den Unterstützungsfonds der ÖGK.
a) Sehbehelf (Brillen, Kontaktlinsen, Laserbehandlung, etc.)
b) Zahnersatz (Stiftzähne, Plomben, Zahnregulierungen, etc.)
c) Ärztlich verordneter Heilbehelf (Einlagen, Stützstrümpfe, orthopädische Schuhe, Gehörschutz, etc.)
d) Kur-, Spitals- oder Reha-Aufenthalt (Zuschuss zum Selbstbehalt)
e) Ultraschallvorsorgeuntersuchungen (z.B. Frauen- oder Männergesundheit) – 50%, jedoch maximal € 100
f) Mundhygiene (wird gegen Vorlage der Rechnung mit dem Fixbetrag von € 30 unterstützt)
Für Medikamente oder ärztliche Behandlung/Therapie kann kein Zuschuss gewährt werden.
3. Impfzuschüsse
Impfzuschüsse gelten für die einzelne Impfung mit 50% der Kosten, jedoch maximal € 100.-
Für diverse Impfungen (Grippe, Zecken, Hepatitis, etc.), weiters Antikörper-Bestimmung („Titer“) und Kosten für Lausshampoo, Entlausung.
4. Schwangerschaftsuntersuchungen
Bei einer Schwangerschaft werden bei ärztlicher Indikation folgende Untersuchungen mit 50%, jedoch maximal € 100.- bezuschusst:
a) Nackenfaltenmessung
b) Organscreening
c) Fruchtwasserpunktion (Amniozentese)
5. Geburtenzuschuss
Bei der Geburt des eigenen Kindes erhält jede Kollegin / jeder Kollege „Willkommensgutscheine“ im Wert von € 100.-
6. Pensionszuschuss
Jede Kollegin, jeder Kollege, der/die in Pension geht, erhält „Abschiedsgutscheine“ im Wert von € 100.-
7. Unterstützung in Notfällen
Falls MitarbeiterInnen ohne eigenes Verschulden in finanzielle Notlage geraten sind, kann über Antrag des/der Betroffenen eine einmalige Unterstützung gewährt werden. Über die Höhe wird individuell durch das Betriebsratsgremium entschieden.
8. Todesfall
Im Fall des Todes einer/eines Mitarbeiters/in erhalten die Hinterbliebenen einen einmaligen Zuschuss von € 200.-