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Gehaltszettel

STIMMT MEIN GEHALT?

Oft – und seit Jänner gehäuft – rufen KollegInnen an, da sie ihre Gehaltsauszahlung kontrolliert haben wollen. Einerseits finden sich viele auf den neuen Gehaltszetteln nicht zurecht.

Andererseits sind, wohl durch die Einführung eines neuen Lohnverrechnungsprogramms (BMD) sowie permanenten Personalmangel in der Abteilung immer wieder Fehler in der Auszahlung passiert. Meist betrifft dies die Mehr- und Überstunden: Einer Kollegin wurde z.B. ein ganzer Tag abgezogen, obwohl sie gar keinen Zeitausgleich konsumiert hatte, anderen wurden geleistete Mehrstunden nicht ausbezahlt. Deswegen ist es wichtig, dass jede/r den Gehaltszettel monatlich auf Richtigkeit überprüft!

Bei Fragen zur persönlichen Gehaltsabrechnung sollte man sich zuerst direkt an die Mitarbeiterinnen der Abteilung Finanzen & Controlling wenden, die sehr gerne und bemüht weiterhelfen und Informationen weitergeben. Wenn es um die Hilfe zur Klärung von offenen Fragen geht, stehen das Team des BR-Büros natürlich genauso zur Seite. Wir konnten in den letzten Monaten schon einige Richtigstellungen und damit Nachzahlungen erreichen.

Wie funktioniert so eine Korrektur?

Wenn man im Nachhinein draufkommt, dass am Gehalt eines Vormonats etwas nicht stimmt, muss dieses Monat noch einmal neu berechnet werden – dies nennt man „Aufrollung“.

Warum wird eine Aufrollung durchgeführt und warum wird die Korrektur der Zahlung nicht im laufenden Monat berechnet?

Der Grund für den Vorgang der Aufrollung liegt in der korrekten Steuer- und Beitragsberechnung. So gilt in der Sozialversicherung beispielsweise das Entstehungsprinzip. Dieses besagt, dass die Beiträge für den Abrechnungszeitraum zu zahlen sind, für den sie entstanden sind. Daher sind etwaige Korrekturen auch für diesen Entstehungszeitraum vorzunehmen und die Zeiträume gegebenenfalls aufzurollen. Die Lohnabrechnung hat zudem einen Dokumentencharakter, sodass die Lohnabrechnungsstelle keine falschen Abrechnungen vernichten oder überarbeiten darf. Eine Lohnabrechnung dient als Nachweis für Sozialleistungen, als Verdienstnachweis bei Banken und für ähnliche Anlässe, deshalb ist eine korrekte Lohnabrechnung äußerst wichtig. Muss im Falle einer falschen Auszahlung eine Korrektur vorgenommen werden, ist der Vorgang über eine Aufrollung für alle Beteiligten besser nachvollziehbar. Früher bekamen wir bei einer Aufrollung einen neuen Gehaltszettel für das betreffende Monat, seit Jänner wird dies nun auf dem aktuellen Gehaltszettel (zum Beispiel „Nachtrag für Jänner“) unter der aktuellen Monatsberechnung angeführt.

Was steht da noch auf dem Lohnzettel?

Alle allgemeinen Beschreibungen, auch der Abkürzungen, findest du unter: lohnzettel.arbeiterkammer.at

Download

Nachdem auf dem Lohnzettel die Stunden als Dezimalzahl angegeben werden, findet ihr hier zum Download einen Tabelle zur Umrechnung in Minuten.