Dein Arbeitszeitkonto!

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für Mehr- und Überstunden sowie Zeitausgleich

Das Arbeitszeitkonto bringt allen mehr Möglichkeiten, Zeitausgleich zu nehmen, jede:r hat monatlich einen Überblick über die geleisteten und konsumierten Stunden und Zuschläge, und für die Lohnverrechnung bringt es eine vereinfachte, digitalisierte Bearbeitung.

Kurz gesagt: Du startest zu Schulbeginn mit Null Stunden am Konto. Machst du Mehr-/Überstunden, werden diese wöchentlich draufgebucht, und auch automatisch die Zuschläge dafür berechnet.

Nimmst du Zeitausgleich, werden die dafür notwendigen Stunden vom Arbeitszeitkonto abgezogen. Du hast auf deinem Konto 10 Stunden „Überziehungsrahmen“, das heißt: Du kannst auch in Zeitausgleich gehen, wenn du noch keine oder zu wenige Mehrstunden gemacht hast.

Jedes Monat bekommst du auf deine betriebliche Mailadresse deinen aktuellen Arbeitszeitkontostand geschickt (das „Monatsjournal). So wird das ganze Schuljahr auf- und auch abgebucht.

Wenn du unterm Schuljahr aber lieber alle Stunden oder auch nur einen Teil davon ausbezahlt haben möchtest, so kannst du dies drei Mal pro Jahr (in den Monaten Dezember, März, Juni) beantragen. Download: Formular Antrag auf Auszahlung von Mehr- und Überstunden (Liegt auch bei der Teamleitung auf.)

Im September des Folgeschuljahres erfolgt die Auszahlung aller Mehr- und Überstunden samt Zuschlägen, die nicht verbraucht wurden automatisch.

Wie viele Mehrstunden darf ich nun machen?

Daran hat sich nichts geändert: Freizeitpädagog:innen ist es möglich, freiwillig bis zum Höchstausmaß von 30 Stunden pro Unterrichtsjahr bezahlte Mehr- & Überstunden zu leisten. Die Stunden müssen duch die Teamleitung angeordnet sein.
Ausgenommen von diesem Höchstausmaß sind Notfälle und Sonderstunden laut Definition*, auch diese werden am Stundenkonto samt Zuschlägen addiert und können in Form von Zeitausgleich konsumiert werden.

Was ist mit den Mehr- und Überstunden-Zuschlägen?

Die bleiben alle bestehen. Da dies eine Vereinbarung über einen Arbeitszeitkonto mit Abrechnungszeitraum ist, und kein Durchrechnungszeitraum, bleiben alle Zuschläge erhalten und es ändert sich auch nichts an der zulässigen Normal- oder Höchstarbeitszeit (8 bzw. 10 Stunden). HIER findest du Infos über die Zuschläge

Ich kann die Osterferien einarbeiten (Altvertrag), was gilt für mich?

Für Mitarbeiter:innen mit der Möglichkeit zur Einarbeitung der Osterferien/Karwoche beginnen die Einarbeitungszeiträume mit Mai eines jeden Jahres, durch die Anwendung des Arbeitszeitkontos kann ein eventuelle Minussaldo fortgetragen werden, wenn die Einarbeitung nicht am Freitag vor der Karwoche abgeschlossen ist.

* Sonderstunden (S-Stunden) sind:

  • Mehr- & Überstunden der Springer:innen
  • Mehr- & Überstunden die durch Vertretung von Krankenständen anfallen
  • Mehr- & Überstunden die durch verspätete Abholung eines Kindes anfallen
  • Mehr- & Überstunden die durch Einschulungen im Rahmen der Camps entstehen
  • Mehr- & Überstunden die durch Supervision entstehen
  • Mehr- & Überstunden die auf Vorgabe der Geschäftsführung angeordnet werden (wie Vorbesprechung der Großveranstaltungen bedingt durch Covid 19, dringliche Fortbildungen mit hoher Relevanz, Sonderteamsitzungen, Teamworkshops, …)

Download Vereinbarung

Download Antrag auf Auszahlung von Mehr- und Überstunden

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