Unsere Vorbereitungswoche: Konzeption & Reinigung

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SWÖ-KV § 22 Sonderbestimmung für Arbeitnehmerinnen in Kindertagesbetreuungseinrichtungen und der schulischen Tagesbetreuung

2) Vorbereitungswoche (Konzeptions- und Reinigungswoche):

Den Arbeitnehmerinnen gebühren 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr für Konzeption und Reinigung ua. Die Vorbereitung ist zu dokumentieren. Mittels Betriebsvereinbarung kann die Vorbereitungszeit auf einzelne Tage verteilt werden.

Bis zum letzten Schuljahr war es so, dass sich in den Semester- und Osterferien die Vorbereitungswoche (Konzeption und Reinigung) und Betreuung abgewechselt haben. Da ab dem Schuljahr 2020 noch die Herbstferien und zu allem Überfluss auch noch Corona dazu kam, musste vieles umgestellt werden. Viele wurden in den Osterferien plötzlich am Standort eingesetzt und die Konzeption hat sich in die Herbstferien verschoben. Dies ist rechtlich gedeckt, der Dienstgeber kann die Arbeitszeit und den Ort vorgeben.

Da die Vorbereitungswoche eine normale Arbeitswoche ist, kann der Dienstgeber bestimmen, wann sie stattfindet. Einzige Vorgaben: Sie muss geblockt in einer Woche liegen und innerhalb eines Kalenderjahres sein. Also ergibt sich daraus die Möglichkeit, in den Semester- oder Oster- oder Herbstferien die Vorbereitungswoche zu haben. Daraus erschließt sich, dass es „Schuljahre“ ohne Konzeptions- und Reinigungswoche geben kann. Besonders in der Zeit der Pandemie kann es natürlich auch zu Einteilungen kommen, die für manche einen unfairen oder unsinnigen Eindruck haben, dies wird sich in so einem großen Betrieb, wie wir sind, leider nie ausschließen lassen. Wir als Betriebsrat versuchen mit uns allen zur Verfügung stehenden Mitteln den Druck der auf uns ausgeübt wird zu minimieren, und für die Zukunft Planungssicherheit zu erreichen, in dem wir vorab wissen wann jeweils meine Vorbereitungs-, Fortbildungs- oder Betreuungswoche ist.

Die Konzeptionswoche ist genauso zu verwenden wie die wöchentliche freie Vorbereitungszeit unterm Schuljahr (planen, konzipieren, lesen, sich gemeinsam koordinieren, ausprobieren, …), im Ausmaß meiner individuellen Wochenarbeitszeit und sie ist zu dokumentieren.

Wir als Betriebsrat wissen, dass sich viel verändert. Wir versuchen soweit es uns möglich ist gegen die Arbeitsverdichtung vorzugehen. Es ist in diesem Fall alles dem Recht entsprechend, auch wenn es nicht so scheint, darum informieren wir euch regelmäßig über Änderungen und Vorgaben.

P.S.: Der Dienstgeber hat bisher in der Vorbereitungswoche auf eine Anwesenheit an einem Standort verzichtet, könnte dies aber verlangen.

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