Warum soll ich da auch hin?
Proteste sind nur dann wirklich wirksam und können etwas bewegen, wenn sehr viele daran teilnehmen. Am schönsten wäre es natürlich, wenn das gesamte Team gemeinsam zum Protesttag kommt. Aber auch der/die Einzelne ist wichtig und kann so viel für bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen beitragen!
Darf ich da auf jeden Fall hin?
Ja. Alle Angestellten der BiM haben das Recht, an dieser Betriebsversammlung teilzunehmen. Niemand darf dir das untersagen. Jene KollegInnen, die nicht an der Versammlung teilnehmen wollen, werden vom Schulstandort in ihrem üblichen Tätigkeitsbereich eingesetzt bzw. für Journaldienst herangezogen.
Muss ich von Seiten der Firma etwas befürchten, wie z.B. Kündigung?
Nein. Eine Kündigung wegen Teilnahme an einer Betriebsversammlung wäre illegal. Es werden hunderte Kolleg_innen teilnehmen – die Geschäftsführung kann unsere Arbeit kaum alleine machen.
Was heißt „keine Entgeltfortzahlung“?
Das heißt, dass ich zwar trotz Dienstzeit zur Betriebsversammlung gehen darf, aber die BiM die Fehlstunden nicht bezahlt.
Wird mir etwas vom Gehalt abgezogen?
AKTUALISIERUNG: Die Geschäftsführung übernimmt nun doch die Entgeltfortzahlung, es wird nichts abgezogen!
Die Geschäftsführungen der anderen Betriebe unterstützen die Forderungen und den Protest der Beschäftigten (z.B. durch eigene Aussendungen und keinen Stundenabzug).Auch wir haben dies von unserer Geschäftsführung eingefordert, aber diese Zusage leider nicht bekommen. Seitens der BiM – Bildung im Mittelpunkt wird es – entgegen der betrieblichen Übung der letzten Jahre – keine Entgeltfortzahlung für die Teilnahme an der Betriebsversammlung geben. Die Stunden, die man nicht am Standort ist, werden dann als Minusstunden gewertet. Ein vorheriges Ansuchen um Zeitausgleich, Dienstzeitverlegung oder Urlaub ist nicht notwendig und wird auch nicht verlangt werden. Betriebsrat und Gewerkschaft sind aber weiterhin daran, damit es zu keinem Stundenabzug kommt.
Bis jetzt wurde nie etwas abgezogen. Warum jetzt?
Wir verstehen auch nicht, warum die Geschäftsführung so entschieden hat. Die betriebliche Übung war bisher, dass diese Stunden immer bezahlt wurden. Die Leitungen der anderen Betriebe stehen hinter ihren Beschäftigten. Unser Geschäftsführer ist offensichtlich nicht daran interessiert, mit uns und tausenden anderen gemeinsam in der Öffentlichkeit für bessere Arbeitsbedingungen einzustehen. Das ist schade, darf uns aber nicht davon abhalten, unsere berechtigten und wichtigen Forderungen auf die Straße zu tragen.
Gibt es noch eine Chance, dass die Stunden trotzdem bezahlt werden?
AKTUALISIERUNG: Die Geschäftsführung übernimmt nun doch die Entgeltfortzahlung, es wird nichts abgezogen!
Ja – wie auch bei einem Streik ist der ausgeübte Druck entscheidend. Je mehr Protest es gibt, je mehr MitarbeiterInnen sich an der Versammlung beteiligen, desto höher ist die Chance, dass wir auch hier noch ein Umdenken erreichen. Unsere Gewerkschaft GPA setzt sich auch auf politischer Ebene stark dafür ein!
Kann ich mich noch umentscheiden und doch zur Versammlung kommen?
Auch wenn das Formular schon abgeschickt ist: Du kannst dich jederzeit trotzdem zur Teilnahme an der BV eintragen. Einfach das Formular ausbessern und nochmal reinschicken!
Was wird abgezogen?
Es ist KEIN unbezahlter Urlaubstag. Berechnet werden nur die Minusstunden.
Wie wird das berechnet?
Zum Beispiel: Mein Dienstbeginn ist um 11.30. Bis 15.30 sind es 4 Stunden. Diese vier Stunden werden abgezogen. Wenn ich also z.B. 4 Stunden auf meiner Mehrstundenliste stehen habe (oder diese noch mache), werden zwar 4 Stunden für die Versammlung abgezogen, aber die 4 Stunden von der Mehrstundenliste werden ausbezahlt. Das heißt, es gleicht sich aus, und ich habe nicht weniger Gehalt.
Wieviel ist eine Stunde wert?
Nimm dein Nettogehalt, dividiere durch deine Gesamtstunden und durch 4,33. So kommst du auf den ungefähren Nettowert einer Arbeitsstunde.
Beispiel: 32h-Vertrag mit 1.600 Nettogehalt: (1.600:32):4,33 = ca. 11,55 €
Wann wird das mit meinen Mehrstunden gegengerechnet?
Die Mehrstunden werden in der BiM immer im Monat nach Quartalsende ausbezahlt, das heißt nächstes Mal ist Ende April. Frühestens dann werden dann auch die Minusstunden der Betriebsversammlung berechnet.
Ich bin Springerin, wo melde ich mich an?
SpringerInnen verwenden dasselbe Formular wie die Standorte und schicken es als Einzelmeldung auch ins Betriebsratsbüro.
Wie kann ich mich für die Versammlung anmelden?
Die Teamleitung hat eine Liste bekommen, in der du deine Teilnahme eintragen kannst. Nach der Betriebsversammlung musst du dort deine Teilnahme mit Unterschrift bestätigen. SpringerInnen nehmen einfach eine Liste für sich und mailen sie ins Betriebsratsbüro.
Was ist, wenn ich bis 9:30 Dienstbeginn habe?
Wenn du bis 9:30 Dienstbeginn hast, trittst du deinen Dienst beim Treffpunkt Uni Campus / Altes AKH, Spitalgasse / Alser Straße, Hof 2 Hörsaal A statt am Schulstandort an. Von dort gehen wir gemeinsam zur öffentlichen Kundgebung im Votivpark.
Was ist, wenn ich länger Dienst habe, als die Betriebsversammlung dauert?
Um spätestens 15:30 trittst du deinen Dienst am Standort an.
Muss ich wirklich zurück an den Standort fahren?
Wenn du länger als bis 15.30 Dienst hast: Ja. Es ist aber auch möglich, eine Dienstzeitverlegung zu machen, wenn sowieso keine Kinder da sind. Dann würde der Dienst um 15.30 enden und man muss nicht zum Standort zurückfahren.
Wer ist bei dem Aktionstag dabei?
Die Betriebsräte der „Themenplattform Elementar-, Hort- und Freizeitpädagogik in der GPA“ rufen gemeinsam zu Betriebsversammlungen auf, mit dabei sind u.a. alle großen Träger: Kinderfreunde Wien, Kinder in Wien, St. Nikolausstiftung, Diakonie Bildung, Caritas Socialis, Verein StudentInnenkinder, Erzdiözese Wien und Bildung im Mittelpunkt. Viele KollegInnen kleinerer Betriebe und Vereine werden sich noch anschließen.
Worum geht es eigentlich bei der Betriebsversammlung?
Unsere gemeinsamen, überbetrieblichen Forderungen an die bildungspolitischen Verantwortlichen des Bundes und der Stadt Wien:
• Mehr Zeit, mehr Raum, mehr Geld, mehr Personal!
• Verringerung der Kinderanzahl in den Gruppen
• Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels
• Ausreichend Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit sowie bezahlte Reflexionszeit
• Vereinheitlichung durch bundesweite gesetzliche Mindestbedingungen
Was passiert da bei den öffentlichen Kundgebungen?
Es wird Reden der BetriebsrätInnen der beteiligten Betriebe geben. Es haben sich auch solidarische KabarettistInnen, GewerkschafterInnen und KünstlerInnen angesagt. Es wird auf jeden Fall spannend! Außerdem gehen wir als großer Demonstrationszug über den Ring bis zum Heldenplatz.
Ist das ein Streik?
Nein. Am 29.3. findet eine gesetzlich geregelte Betriebsversammlung (in Form einer Kundgebung/Demonstration) statt. Jede/r hat das Recht, daran teilzunehmen. Die Geschäftsführung wurde rechtzeitig informiert und hat die Einberufung zur Kenntnis genommen.
Der Kindergarten/Hort/Schule meines Kindes hat zu – was mache ich?
Wenn die Betreuungseinrichtung deines Kindes aufgrund des Protesttages zu hat, so bist du verpflichtet, zu schauen, ob es eine andere Betreuungsmöglichkeit (z.B. durch Verwandte) gibt. Ist das nicht der Fall, so stellt das eine Dienstverhinderung nach §8.3. Angestelltengesetz dar, du kannst also bei deinem Kind/deinen Kindern bleiben. Bitte melde dazu die Dienstverhinderung auf gewohntem Weg an die Zentrale (Formular: Überprüfung eines Dienstverhinderungsgrundes). Eine Bestätigung des Kindergartens, dass an diesem Tag keine Betreuung angeboten wird, ist beizulegen. Alle Eltern sind natürlich eingeladen, auch – mit den Kindern – an der Demonstration teilzunehmen!