Seitens der Stadt Wien – MA 56 wurde in Abstimmung mit der Bildungsdirektion für Wien eine Nachfolgeregelung des ausgelaufenen „Erlasses 217“ für das kommende Schuljahr 2022/23 festgelegt. Ein Erfolg ist sicherlich, dass die bisherigen Ressourcen grundsätzlich erhalten bleiben und aliquot „mitwachsen“, aber auch da ist die Frage des Wie, und auch die Frage nach zusätzlichen Ressourcen aufgrund zusätzlichen Bedürfnisse.
Kinder mit Behinderung (Pkt 1 des Erlass 217)
An der Erhebung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, für Kinder mit Körper- oder Sinnesbehinderungen bzw. für Kinder im Autismusspektrum ändert sich nichts. Die Anzahl dieser Kinder musste von der Schulleitung bei der Frühjahrserhebung in das Feld „betreute Kinder mit Behinderung“ eingetragen werden. Falls dies noch nicht passiert ist, kann das spätestens in der Nacherhebung zu Schulbeginn nachgeholt werden.
Die Einteilung von zusätzlichen der FreizeitpädagogInnen für diese Kinder ergibt sich dann aus in der GTB-Erhebung ausgewiesenen PädagogInnen-Stunden.
Kinder mit schweren Verhaltensauffälligkeiten (Pkt 2 des Erlass 217)
Aus der Info an die Schulleitungen: „Eine Änderung ergibt sich jedoch in der Meldung der Kinder, die aus diversen anderen Gründen zusätzliche Betreuung benötigen (Meldungen von Schüler/innen nach Punkt 2 des „Erlasses 217“). Die Anzahl dieser Kinder wird in der Frühjahrserhebung nicht mehr eingetragen. Es werden keine Bestätigungen von Beratungslehrer/innen mehr benötigt. Diese wichtigen Ressourcen (ehemals „Erlass 217“ nach Punkt 2) werden ab dem kommenden Schuljahr direkt über die Bildung im Mittelpunkt vergeben. Dabei werden für die Ressourcenvergabe die Erfahrungswerte der letzten beiden Jahre herangezogen. Weiters werden durch Schulleitungen gemeldete spezifische pädagogische Herausforderungen berücksichtigt. Es wird auf größtmögliche Stabilität in den bestehenden Teams an den Standorten geachtet und es kommt zu einem aliquoten Wachstum der Gesamtressourcen (ausgelöst durch neue Standorte). Sanfte Optimierungen, im Falle von veränderten Situationen an einzelnen Standorten, sind möglich.“
Fragen des Betriebsrats zur Nachfolgeregelung zum Erlass 217
- „Auch im kommenden Schuljahr 2022/23 werden diese Ressourcen, inklusive einem aliquoten Wachstum durch neue ganztägige Standorte, abrufbar sein.“
- Eine aliquote Erhöhung der Personalressourcen muss sich jedenfalls an den SchülerInnen-Zahlen, nicht nur an den zusätzlichen Standorten orientieren (es gibt ja auch viele zusätzliche Gruppen/Klassen an bestehenden Standorten)
- Wie werden die zusätzlichen Bedarfe der Standorte aufgrund der Auswirkungen der Covid19-Pandemie sowie aufgrund der Kriegssituation auch mit zusätzlichen personellen Ressourcen abgedeckt?
- „An der Erhebung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Nachweis SPF auf der Registerkarte „Fördern“), für Kinder mit Körperbehinderungen bzw. für Kinder im Autismusspektrum (Nachweis: Eintragung auf der Registerkarte „Gesundheit“) ändert sich nichts.“
- Kinder mit Behinderungen: Welches Zusatzpersonal erhalten Schulen für Kinder, die noch keinen Bescheid vorweisen können oder deren Eltern sich weigern, einen ausstellen zu lassen?
- Sind Kinder mit schwerer Sinnesbeeinträchtigung auch mitgemeint (waren im Erlass extra angeführt)?
- Welche Maßnahmen werden umgesetzt, damit die zusätzlichen Personalressourcen auch wirklich für die Förderung und Begleitung dieser Kinder (und nicht für das Abdecken von z.B. Krankenstandsausfällen) herangezogen werden?
- „Eine Änderung ergibt sich jedoch in der Meldung der Kinder, die aus diversen anderen Gründen zusätzliche Betreuung benötigen (Meldungen von Schüler/innen nach Punkt 2 des „Erlasses 217“). Die Anzahl dieser Kinder wird in der Frühjahrserhebung nicht mehr eingetragen. Es werden keine Bestätigungen von Beratungslehrer/innen mehr benötigt, die aus Datenschutzgründen so nicht mehr ausgestellt werden können. Diese wichtigen Ressourcen (ehemals „Erlass 217“ nach Punkt 2) werden ab dem kommenden Schuljahr direkt über die Bildung im Mittelpunkt vergeben. Dabei werden für die Ressourcenvergabe die Erfahrungswerte der letzten beiden Jahre herangezogen. Weiters werden durch Schulleitungen gemeldete spezifische pädagogische Herausforderungen berücksichtigt. Es wird auf größtmögliche Stabilität in den bestehenden Teams an den Standorten geachtet und es kommt zu einem aliquoten Wachstum der Gesamtressourcen (ausgelöst durch neue Standorte). Sanfte Optimierungen, im Falle von veränderten Situationen an einzelnen Standorten, sind möglich.“
- Was sind „spezifische pädagogische Herausforderungen„?
- Was fließt in die „Erfahrungswerte der letzten beiden Jahre„ ein?
- Was sind „Sanfte Optimierungen„?
- Bis wann müssen/können Schulleitungen „spezifische pädagogische Herausforderungen“ melden? Wie melden sie dies?
- Können diese Meldungen auch von wem andren als der Schulleitung gemeldet werden?
- Welche (unbedingt notwendigen) transparenten und objektivierten Parameter für die Personalzuteilung zu den Standorten wird es geben?
- Wie und wann wird der Betriebsrat in die Personalplanung mit einbezogen?