SEG: Infos zur Gehaltsabrechnung

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Die SEG-Pauschale/Zulage wurde nun ausbezahlt. Die Nachzahlung der Monate September bis Dezember ist auf einem extra PDF als „Gehaltsabrechnung 2022“ im Intranet zu finden. Die dabei erfolgten Abzüge (Lohnsteuer und Sozialversicherungs-Beiträge) beziehen sich auf das gesamte Entgelt. Im Entgelt werden dein Gehalt, Zulagen, Zuschläge etc. zusammengerechnet. Warum das zu unterschiedlichen Abzügen führt, erklären wir hier:

Was wird da abgezogen?

Vom Brutto-Einkommen werden jedes Monat Sozialversicherungs-Beiträge (SV) und Lohnsteuer (LSt.) abgezogen. Je mehr man verdient, desto höher sind die Abzüge. Wir haben uns darum bemüht, dass unsere SEG-Pauschale/Zulage steuerfrei ausbezahlt werden kann. Leider hat das Finanzamt das nicht akzeptiert.

Warum wird unterschiedlich viel abgezogen?

Anhängig von Verwendungsgruppe, Gehaltsstufe (Berufsjahre) und Wochenstunden gibt es in der BiM viele unterschiedlich hohe Gehälter. Die Höhe der Abzüge (SV & LSt.) bemisst sich an der Höhe des gesamten Einkommens. Dabei spielt nicht nur die nachgezahlte SEG-Pauschale/Zulage eine Rolle, sondern der gesamte Brutto-Betrag. Das führt dazu: je mehr Sozialversicherung man zahlt, desto höher ist dann die Pension, das Krankengeld, das Bildungskarenzgeld, das Arbeitslosengeld etc. Mehr Infos: Arbeit & Wirtschaft Blog

Warum wird nun teilweise so viel abgezogen?

Bei geringem Einkommen verringert sich ein Teil der SV-Beiträge, nämlich die Arbeitslosen-Versicherung (normal: 3 Prozent). Mit wenig Gehalt zahlt man auch weniger Prozent Arbeitslosen-Versicherung. Man ist zwar voll versichert, hat aber einen vergünstigten Beitrag. Wer letztes Jahr monatlich unter 2.161 Euro brutto verdient hat, dem wurden (je nach Gehaltshöhe) 1, 2 oder 3 Prozent weniger vom Brutto abgezogen.

2022 war die Staffelung:

0 Prozent Arbeitslosen-Versicherung: bis 1.828,00 Euro

1 Prozent Arbeitslosen-Versicherung: bis 1.994,00 Euro

2 Prozent Arbeitslosen-Versicherung: bis 2.161,00 Euro

3 Prozent Arbeitslosen-Versicherung: über 2.161,00 Euro

Die Begünstigung von Geringverdiener:innen fällt weg, sobald man mehr verdient. Ohne SEG-Zulage/Pauschale wären die erhöhten Abzüge mit der Gehaltserhöhung im Jänner 2023 gekommen. Nun ergibt beides zusammen aber wieder ein größeres Netto am Konto. Auch die SEG-Zulage/Pauschale wurde durch unseren Kollektivvertrag 2023 erhöht.

Zwei Beispiele für die Abzüge:

Kollegin A. verdient 2.000 Euro brutto. Ihr Sozialversicherungsbeitrag ist 342,40, die Lohnsteuer 130,98.

Kollege B. verdient 1000 Euro brutto. Ihr Sozialversicherungsbeitrag ist 151,20, die Lohnsteuer 0 Euro.

Im Intranet findest du noch weitere Rechenbeispiele!

Tipp: Es gibt viele Möglichkeiten, sich über Arbeitnehmer-Veranlagung (Steuerausgleich) Geld zurückzuholen! Hier umfassende Infos von der Arbeiterkammer

Infos von der ÖGK zum Sozial­versicherungs­beitrag

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