Update: Verhandlungen mit dem Bildungsministerium am 21.12.

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Gestern fand wieder eine Verhandlung mit dem Bildungsministerium statt. Wir konnten einige Punkte erfolgreich durchsetzen!

  • Die neue Berufsbezeichnung wird voraussichtlich „Freizeit- und Stützpädagog:in“ Die Bezeichnung „Assistenzpädagog:in“ ist somit erfolgreich verhindert worden!
  • Fast fertig verhandelt wurden die Papiere zu Qualifikation/Ausbildung und das Aufgabenprofil. Die Aufgaben des Berufsbilds sowie die Grundlagen der Ausbildung sind nun viel klarer. Der Schwerpunkt liegt klar auf Freizeitpädagogik, Zusatzaufgaben werden ermöglicht für jene, die die Qualifikation dazu haben.

Vieles ist aber nach wie vor offen: Nicht besprochen wurden die großen Themen Arbeitszeit, Gehalt und Betriebsübergang: Das Ministerium will weiterhin eine einheitliche Lösung österreichweit und eine Überführung in den öffentlichen Dienst. Die Rahmenbedingungen dafür werden bei der nächsten Verhandlungsrunde am 22. Jänner Thema sein.

Was bedeutet das für uns? Wir haben inhaltlich klare Schwerpunkte für die Profession Freizeitpädagogik setzen können. Wie es aber praktisch weitergeht, ist noch offen und wird erst durch die nächsten Verhandlungsrunden klarer werden. Die Regierung bleibt bei dem Plan, eine Gesetzesänderung noch vor den nächsten Wahlen durchführen zu wollen. Wir rechnen also damit, dass es notwendig sein wird, im Verlaufe dieses Schuljahres weiteren Druck zu machen, um in den Verhandlungen eine gute Lösung für alle Freizeitpädagog:innen, Kinder und Schulen durchzusetzen!

„Assistenzpädagog:in“ ist vom Tisch

 Gleich zu Beginn machten wir klar, dass die Bezeichnung „Assistenzpädagog:in“ von uns nicht akzeptiert wird. Das Ministerium beharrte jedoch auf einer Zusatzbezeichnung zu „Freizeitpädagog:in“. Der Kompromiss ist nun voraussichtlich: „Freizeit- und Stützpädagog:in“.

Wir stützen das Schulsystem, unterstützen die Lehrer:innen und stützen die Kinder im Unterrichtskontext. Die Bezeichnung Stützpädagogin kommt v.a. in der Integration für ausgebildete Zusatzfachkräfte in Kindergruppen vor.

Ausbildung wird fix ausgebaut

Die Inhalte sind im Vergleich zum Ursprungsvorschlag sehr verbessert worden. Vereinbart wurde jedoch trotzdem, dass es eine Expert:innen-Runde von den PHs, FH und den pädagogischen Leitungen der Träger-Organisationen geben soll, um das Rahmencurriculum fertigzustellen.

Die Ausbildung wird ausgebaut zu 60 ECTS Grundausbildung + 30 ECTS Zusatzmodule, die innerhalb von 5 Jahren berufsbegleitend absolviert werden müssen. Die Zusatzmodule können während der Arbeitszeit gemacht werden. Die Zusatzmodule können auch so zusammengefasst werden, dass daraus eine umfassende Zusatzausbildung (wie z.B. für Sonderpädagogik oder DaF/DaZ) entsteht.

Anrechnungsmöglichkeiten soll es für alle Personen, die schon mal in dem Bereich gearbeitet haben, geben. Klargestellt wurde nochmals, dass Matura nicht Voraussetzung ist!

Jene, die schon als Freizeitpädagog:in arbeiten, müssen die Ausbildung nicht nachmachen.

Aufgabenprofil „Freizeit- und Stützpädagog:in“

Die Eigenständigkeit freizeitpädagogischer Arbeit (ohne Unterordnung unter die Lehrerin) steht nun im Text. Die Themen-Aufzählung Lesetraining, Dyskalkulietraining, DaZ, sonderpädagogische Unterstützung und Deutschförderung etc. als Aufgabe für alle wurde gestrichen, weil das nur Pädagog:innen betreffen wird, die die Qualifikation dazu haben. Die neue „Ergänzungsübung“ wurde klarer formuliert als Kleingruppenarbeit (in Abgrenzung zur Lern- bzw. Übungsstunde). Damit ist klargestellt, dass Freizeitpädagog:innen als eigenständige Berufsgruppe im Rahmen der Freizeitgestaltung tätig werden und nicht Aufgaben von Lehrer:innen übernehmen!

Was nicht besprochen wurde:

  • Die Arbeitszeit und der Umfang der Stunden am Kind („Lehrverpflichtung“)
  • Das Gehaltsschema
  • Mögliche Übergangsoptionen
  • Ein Zeitplan, wann das umgesetzt werden soll

All dies wird Thema der nächsten Verhandlungsrunde am 22. Jänner.

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