Häufig gestellte Fragen zur Betriebsversammlung am 8.11.

Hier haben wir häufig gestellte Fragen zur Betriebsversammlung am 8. November 2022 für dich zusammengestellt:

Proteste sind nur dann wirklich wirksam und können etwas bewegen, wenn sehr viele daran teilnehmen. Am schönsten wäre es natürlich, wenn das gesamte Team gemeinsam zum Protesttag kommt. Aber auch der/die Einzelne ist wichtig und kann so viel für bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen beitragen!

Ja. Alle Angestellten der BiM haben das Recht, an dieser Betriebsversammlung teilzunehmen. Niemand darf dir das untersagen. Jene KollegInnen, die nicht an der Versammlung teilnehmen wollen, werden vom Schulstandort in ihrem üblichen Tätigkeitsbereich eingesetzt bzw. für Journaldienst herangezogen.

Nein. Eine Kündigung wegen Teilnahme an einer Betriebsversammlung wäre sowieso illegal. Es werden auch hunderte Kolleg_innen teilnehmen, die kann man ja nicht alle rausschmeißen, und wir haben sowieso immer schon Personalmangel. Die Geschäftsführung braucht uns alle also.

Das heißt, dass ich zwar trotz Dienstzeit zur Betriebsversammlung gehen darf, aber die BiM die Fehlstunden nicht bezahlt. Seitens der BiM wird es – entgegen der bisherigen Praxis der letzten Jahre, in denen vor oder nach den Versammlung jeweils eine Zusage für die Weiterbezahlung kam – keine Entgeltfortzahlung für die Teilnahme an der Betriebsversammlung geben. Die Stunden, die man nicht am Standort ist, werden dann als Minusstunden gewertet. Ein vorheriges Ansuchen um Zeitausgleich, Dienstzeitverlegung oder Urlaub ist nicht notwendig und wird auch nicht verlangt.

Die Geschäftsführung hat angekündigt, für den Tag der Betriebsversammlung keine Entgeltfortzahlung leisten zu können, da die Stadt Wien/Bildungsstadtrat Wiederkehr dies untersagt hat. Eine Entgeltfortzahlung für alle betrieblichen Aktionen im Rahmen der aktuellen Kollektivvertragsverhandlungen ist aber eine Forderung der Gewerkschaft. In der Vergangenheit konnte diese Forderung immer durchgesetzt werden. Wenn wir geschlossen für unsere Interessen einstehen, haben wir die Chance, das auch diesmal durchzusetzen. Durch das neue Arbeitszeitkonto hast du die Möglichkeit, bis Schuljahresende die Stunden wieder hereinzubekommen – dann wird nichts vom Gehalt abgezogen.

Die bisherige betriebliche Praxis war, dass diese Stunden immer bezahlt wurden. Es hat aber auch schon in der Vergangenheit die Ankündigung gegeben, Stunden nicht zu bezahlen, und das wurde später wieder zurückgenommen. Wir sollten uns davon nicht davon abhalten lassen, unsere berechtigten und wichtigen Forderungen auf die Straße zu tragen. Es zahlt sich unterm Strich auf jeden Fall aus: Wenn wir viele sind und mehr Gehaltserhöhung erkämpfen, ist das viel mehr als nur ein paar Minusstunden.

Ja – wie auch bei einem Streik ist der ausgeübte Druck entscheidend. Je mehr Protest es gibt, je mehr MitarbeiterInnen sich an der Versammlung beteiligen, desto höher ist die Chance, dass wir auch hier noch ein Umdenken erreichen. Unsere Gewerkschaft GPA setzt sich auch auf politischer Ebene stark dafür ein!

Auch wenn das Formular schon abgeschickt ist: Du kannst dich jederzeit trotzdem zur Teilnahme an der BV eintragen. Einfach das Formular ausbessern und nochmal reinschicken!

Es ist KEIN unbezahlter Urlaubstag. Berechnet werden nur die Minusstunden.

Zum Beispiel: Ich arbeite an diesem Tag 6 Stunden. Diese 6 Stunden werden abgezogen, also als Minus auf meinem Arbeitszeitkonto verbucht. Sollte es tatsächlich zu diesem Abzug kommen, können die Stunden bis Ende des Jahres durch Mehrstunden ausgeglichen werden.

Peer-SpringerInnen tragen sich im Formular ihres Hauptstandortes ein. Die zentralen SpringerInnen verwenden dasselbe Formular wie die Standorte und schicken es als Einzelmeldung auch ins Betriebsratsbüro.

MitarbeiterInnen der Zentrale verwenden dasselbe Formular wie die Schulstandorte. Bei Standort „Zentrale“ angeben. Das Formular kann selbst ausgedruckt und per Mail an den Betriebsrat geschickt werden. Auch Einzelmeldungen sind möglich.

Die Teamleitung hat eine Liste bekommen, in der du deine Teilnahme eintragen kannst. Nach der Betriebsversammlung musst du dort deine Teilnahme mit Unterschrift bestätigen. SpringerInnen nehmen einfach eine Liste für sich und mailen sie ins Betriebsratsbüro.

Du kommst um die Uhrzeit deines regulären Dienstbeginns zum Treffpunkt der Betriebsversammlung. Weil wir unterschiedliche Räume gemietet haben, wird jeder Standort eingeteilt (der Ort wird nach den Herbstferien bekannt gegeben). Nach der Versammlung gehen wir von dort gemeinsam zur öffentlichen Demonstration auf die Mariahilferstraße um 14.30. Die Demonstration endet beim Bundeskanzleramt. Für jene, die noch länger Dienst haben, wird es einen gemeinsamen Treffpunkt geben. Niemand muss zurück an den Standort fahren.

Im ersten Teil unserer Betriebsversammlung treffen wir uns nur unter uns – die Angestellten in der BiM. Betriebsrat und Aktionskomitee informieren über den Stand der Kollektivvertragsverhandlungen und unserer Forderungen an die Geschäftsführung.

Im Rahmen von Kollektivvertrags-Verhandlungen rufen österreichweit Betriebsratsteams zu Betriebsversammlungen und zur Streikteilnahme auf. Tausende betroffene Beschäftigte sind dabei, unter anderen HeimhelferInnen, Pflegeeltern, KindergärtnerInnen, Tagesmütter, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, BehindertenbetreuerInnen, KrankenpflegerInnen, FlüchtlingsbetreuerInnen, AltenfachbetreuerInnen, PflegehelferInnen, …. und wir Lern- und FreizeitpädagogInnen! In all diesen Betrieben beteiligen sich eine gemeinsam vereinbarte Anzahl an Teams, Standorten, Abteilungen,…

Die Demonstration um 14.30 ist öffentlich. Fix dabei sind viele KollegInnen aus anderen Betrieben und Vereinen, die ebenfalls dem Sozialwirtschafts-Kollektivvertrag (SWÖ-KV) unterliegen und wie wir Betriebs- oder Streikversammlungen abhalten.
Herzlich eingeladen sind auch alle UnterstützerInnen: Familie, Freund_innen, gerne auch solidarische Kolleg_innen oder Eltern – so lange klar ist, dass WIR an diesem Tag nicht die Kinder übernehmen! 😉

  1. In der Branche

In den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen wird über unsere Gehälter und die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit (das sogenannte „Rahmenrecht“) verhandelt.

Wir wollen über den aktuellen Stand der Verhandlungen informieren und darüber diskutieren. Wir müssen Druck auf die Arbeitgeber machen. Wenn es keine deutliche Erhöhung gibt, schmilzt unser Einkommen mit der Teuerung dahin, obwohl es jetzt schon zu wenig ist!

Die Kollektivvertrags-Verhandlungen im Sozial- und Gesundheitsbereich wurden unterbrochen, da die Arbeitgeber kein akzeptables Angebot auf den Tisch gelegt haben. Wenn Beschäftigte in Verhandlungen nichts erreichen, können sie protestieren. Dafür gibt es unterschiedliche Formen: Unterschriftenlisten, Kundgebungen, Fotoaktionen, Demonstrationen, Betriebsversammlungen, Streik. Protestiert wird, um eine sinnvolle Erhöhung der Löhne/Gehälter zu bekommen sowie um eine – gerade in unserer Branche dringend notwendige – Arbeitszeitverkürzung zu erreichen.

Die Forderungen der Gewerkschaft

  • Eine deutliche Gehalts- und Lohnerhöhung unter Berücksichtigung der Inflationsrate und unter der besonderen Berücksichtigung niedriger Einkommen
  • Die Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich
  • Einen Zuschlag für jede Mehrstunde
  • Mehr Vorbereitungszeit in der Tages- und Kinderbetreuung
  • Anrechnung aller Vordienstzeiten
  • Erhöhung der Leitungszeit und –Zulage
  • Festschreibung der „akademischen Freizeitpädagogin“ im KV

Hier das gesamte Forderungspaket und jenes der Arbeitgeber

 

  1. Im Betrieb

In einem Offenen Brief an Geschäftsführer Mario Rieder haben über 900 Kolleg_innen letztes Schuljahr auf Misstände in der BiM hingewiesen und Verbesserungen gefordert.

Nun sind einige Forderungen erfüllt, die großen Brocken bleiben aber aus – etwa eine Erhöhung der Vorbereitungszeit oder die Sicherstellung eines Materialbudgets.

Auch hier braucht es wohl weiteren Druck für eine Veränderung!

Wir treffen uns am Christian-Broda-Platz beim Westbahnhof. Es wird Reden der BetriebsrätInnen der beteiligten Betriebe geben. Dann ziehen wir zum Bürogebäude des Arbeitgeber_innenverbands SWÖ (Sozialwirtschaft – Österreich), zu dem auch die Geschäftsführung der BiM gehört (in der Apollogasse). Von dort geht es zum Bundeskanzleramt am Ballhausplatz. Denn hinter den Arbeitgebern im Sozialbereich steht die Politik. Seien wir kreativ, wie wir unsere Anliegen auf die Straße tragen können!

Nein. Am 8.11 findet eine gesetzlich geregelte Betriebsversammlung (zum Teil in Form einer Kundgebung/Demonstration) statt, die vom Betriebsrat einberufen wurde. Jede/r hat das Recht, daran teilzunehmen. Die Geschäftsführung wurde rechtzeitig informiert und hat die Einberufung zur Kenntnis genommen. Über weitere gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen (z.B. Streiks) entscheiden wir auf der Betriebsversammlung gemeinsam.

Ja, aber alle haben das Recht, an der Betriebsversammlung teilzunehmen. Niemand kann eine Teilnahme verbieten! Falls ein Notdienst am Standort eingerichtet wird, sollte dieser vorrangig von LehrerInnen/Direktion geleistet werden

Im Kollektivvertrag (abgekürzt: KV) ist vieles geregelt: das Gehalt, die Zulagen und Zuschläge, die Arbeitszeit, die Vorbereitungsstunden, die Supervision, das Weihnachts- und Urlaubsgeld, die Sonderurlaubstage, … Jedes Jahr wird zwischen Gewerkschaft und einer Arbeitgebergruppe verhandelt, wie der KV verändert/verbessert gehört. Vor allem aber wird darüber verhandelt, um wie viel das Gehalt steigen soll.