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SEG-Zulage/Pauschale

INFOS AUF EINEN BLICK
Schuljahr 2021/22

Wer bekommt die SEG?

Die volle SEG-Zulage erhalten all jene MitarbeiterInnen, die an Sonderschulstandorten (OASO), in sonderpädagogischen Gruppen am Bildungscampus oder im Rahmen des Schulversuchs der „Integrativen Lernwerkstatt Brigittenau“ arbeiten. (BV Anhang 1)

Für diese Zulage wird versucht, die Steuerermäßigung im Sinne des § 68 EStG zu erreichen.

Die abgestufte SEG-Pauschale erhalten alle FreizeitpädagogInnen je nach Einstufung ihres Standorts in die Standort-Liste (BV Anhang 2)

Die Zulage wird automatisch monatlich (14x im Jahr) ausbezahlt, es ist KEIN Antrag o.ä. notwendig!

Wie lange?

Sie gilt rückwirkend ab 1.9.2020 und ist auf vier Jahre befristet.

Wieviel?

SpringerInnen

€ 29,16 (entspricht 24,5h x €1,19, Stand 2021)

1 – 5 Punkte

€ 29,16 (entspricht 24,5h x € 1,19, Stand 2021)

6 – 7 Punkte

€ 58,31 (entspricht 49h x € 1,19, Stand 2021)

8 Punkte

€ 87,47 (entspricht 73,5h x 1,19, Stand 2021)

Volle SEG-Zulage bei 26 Betreuungsstunden/Woche

116,62 (entspricht 98h x 1,19, Stand 2021)

Volle SEG-Zulage bei 29 Betreuungsstunden/Woche

130,90 (entspricht 110h x 1,19, Stand 2021)

Die SEG-Zulage/Pauschale wird pro Stunde, in denen regelmäßig unter erschwerten Bedingungen gearbeitet wird, auf Basis der durchschnittlich am Standort geleisteten Betreuungsstunden bezahlt.
Im Falle von abweichenden Betreuungsstunden wird auf Basis der vereinbarten 29 Betreuungsstunden/Woche als Vollzeitwert aliquotiert.
Diese regelmäßigen durchschnittlichen Betreuungsstunden unter erschwerten Bedingungen werden mit dem Stundensatz für eine SEG-Zulage lt. SWÖ-KV § 31 (Jahr 2020: €1,17; Jahr 2021: 1,19) multipliziert.

Wie wird berechnet?

Entsprechend der Bewertung des Standorts erhält das gesamte dort eingesetzte Team die jeweilige Pauschale. Zur Bewertung des Standorts werden, jeweils bezogen auf die Gesamtzahl der im Freizeitteil betreuten Kinder am Standort, folgende Parameter herangezogen:

  1. die Anzahl der Kinder nach Erlass 217 (Download Erlass)
  2.  die Anzahl der Kinder mit SPF (Schwerstbehinderung, schwere Sinnesbeeinträchtigung, Körperbehinderung, Autismus)

Für jeden der beiden Parameter erhält jeder Standort eine Punktebewertung entsprechend des jeweiligen Kinder-Anteils bezogen auf die Gesamtzahl der an diesem Standort im Freizeitteil betreuten Kinder wie in der nachstehenden Tabelle aufgelistet.
Im Ergebnis können von einem Standort zwischen 0 und 8 Punkten erreicht werden, wonach in der Folge die Einteilung der Pauschale für allgemeine Erschwernis für diesen Standort erfolgt.

 

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

4 Punkte

Kinder mit Erlass 217 in Prozent zur Gesamtkinderanzahl

0%

Bis 1%

Bis 5%

Bis 9,9%

Ab 10%

Kinder mit SPF in Prozent zur Gesamtkinderanzahl

0%

Bis 1%

Bis 2%

Bis 3,9%

Ab 4%

Hier kannst du die Zahlen deines Standorts eingeben und die Einstufung überprüfen: Download Excel-Tabelle

Hier findest du die Standortliste für das Schuljahr 2020/2021: Download Standortliste

Hier ist die gesamte Betriebsvereinbarung zum Nachlesen: Download Betriebsvereinbarung