Häufig gestellte Fragen zum KV-Abschluss

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Nach dem Abschluss des Kollektivvertrags in der Sozialwirtschaft haben uns von KollegInnen viele Fragen erreicht. Jene Fragen, die wir noch nicht in unserer Stellungnahme beantwortet haben, haben wir hier zusammengetragen.

Wer verhandelt die Kollektivverträge (KV) für uns? Wer (welches Gesetz) bestimmt, wer uns vertritt?

Ein Kollektivvertrag (KV) ist ein Abkommen zwischen einer oder mehreren Gewerkschaften und einem oder mehreren Arbeitgebern. Per Gesetz haben die Arbeiterkammern und die Gewerkschaften die sogenannte „Kollektivvertragsfähigkeit“ bekommen, d.h. das Recht KVs für bestimmte Branchen und Beschäftigtengruppen zu verhandeln. Auf der Seite der Unternehmer ist es die Wirtschaftskammer. Jene Arbeitgeber, die nicht Mitglied in der Wirtschaftskammer sind – und das sind fast alle im Sozial- und Gesundheitsbereich – haben sich zusammengeschlossen und auch die „Kollektivvertragsfähigkeit“ bekommen.

Welche BetriebsrätInnen kommen in ein/welches Verhandlungsteam?

Jede Gewerkschaft hat ihr eigenes Statut, das die Zusammensetzung von Gremien regelt. In der GPA-djp werden diese alle fünf Jahre von den Betriebsratsmitgliedern, die Gewerkschaftsmitglieder sind, „gewählt“. Demokratisch läuft das aber nicht ab, denn real werden sie fast ausschließlich nach der jeweiligen Fraktionszugehörigkeit zusammengesetzt. Fraktionen sind politische Zusammenschlüsse, angelehnt an die jeweiligen Parteien. Die Mehrheit in den Bundesgremien stellen die SozialdemokratInnen der FSG. So sitzen auch nicht unbedingt immer die besten, sondern die „Fraktionierten“ in den Gremien. BetriebsrätInnen und Gewerkschaftsmitglieder, die sich keiner politischen Fraktion in der Gewerkschaft anschließen wollen, sind daher selten oder nicht repräsentiert. Die einzige Struktur in der GPA-djp, die nicht diesem Fraktionszwang unterliegt, sind die Interessengemeinschaften wie die IG Social, da sie basisdemokratisch gewählt werden.

Ist unser Betriebsrat im Verhandlungsteam?

Unsere Betriebsratsvorsitzende Selma ist eine Ausnahme: sie ist zwar in keiner Fraktion, vertritt aber einen großen Teil der FreizeitpädagogInnen in Österreich und wurde aufgrund der vielen Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb in den Bundesausschuss „Soziales, Gesundheit, Kinder & Jugend“, der mit der Gewerkschaft vida unsere KV-Verhandlungen führt, aufgenommen. Selma hat, wie 12 andere BetriebsrätInnen auch, gegen diesen KV-Abschluss gestimmt.

Warum sollen wir weiterhin Gewerkschaftsmitglieder bleiben, wenn das Verhandlungsteam der Gewerkschaft immer so schlechte KV-Abschlüsse macht?

Austreten ist der falsche Weg – wir brauchen genau diese kritische Masse, um auch Druck innerhalb der Gewerkschaft erzeugen zu können. Emotional ist es verständlich, dem Verhandlungsteam alles vor die Füße schmeißen zu wollen, aber Gewerkschaft ist mehr als nur KV-Verhandlungen. Und wir brauchen mehr statt weniger KollegInnen, die Gewerkschaftsmitglied und idealerweise gleichzeitig aktiv im Betrieb sind, damit wir genau diesen Druck von unten aufbauen können. Außerdem stehen uns als Gewerkschaftsmitgliedern u.a. juristische Beratung und Vertretung zu sowie Zahlungen aus dem Streikfonds.

Wohin kann ich meinen Protest wenden? Wo kann ich aktiv mitreden und mitmachen?

Für die Organisation der KV-Verhandlungen und die Bundesgremien zuständig ist der Geschäftsbereich Interessenvertretung, per Mail erreichbar unter: interessenvertretung@gpa-djp.at

Die gesamte Struktur plus Kontaktdaten findest du hier.

Die oben schon angesprochenen „Interessengemeinschaften“, kurz IGs, bringen regional und bundesweit Menschen mit ähnlichen Berufsmerkmalen zusammen. Zum Austauschen von Erfahrungen und Wissen, zum Diskutieren von Problemen, zum Suchen kompetenter Lösungen, zum Durchsetzen gemeinsamer beruflicher Interessen. Für uns als FreizeitpädagogInnen zuständig ist die IG Social. Derzeitige Bundesvorsitzende ist Selma Schacht, Wiener Vorsitzender ist Axel Magnus. ALLE Gewerkschaftsmitglieder, die sich kostenlos zusätzlich in die IG eintragen, können dort mitbestimmen und mitmachen – alle können wählen und gewählt werden! Bald ist wieder die Wahl, trag dich ein!

Auch seit Jahren aktiv im Sozialbereich ist die Basisinitiative „Wir sind sozial, aber nicht blöd“, bei der jeder und jede ganz einfach mitmachen kann: Facebook-Seite / Homepage

Kriegen wir in der BiM jetzt auch nur mehr 33% für Mehrstunden?

Ja, dies gilt aber erst ab 1.1.2022, und zwar für die 38., 39. und 40. Stunde in der Woche. Den 50%-igen Zuschlag gibt es dann nurmehr ab der 41. Stunde, für die anderen Mehrstunden gilt weiterhin entweder 0% oder 25% Zuschlag.

Bekommen wir in der BiM alle die 500 Euro Corona-Prämie?

Wir wissen leider noch nicht, wie dies genau umgesetzt wird. Wir stehen aber darüber im Gespräch mit der Geschäftsleitung.

Wird die Lohnerhöhung 2020 von 2,7% rückwirkend mit Jahresanfang gezahlt werden?

Laut KV wird rückwirkend mit dem 1.2.2020 (so lange war der alte KV gültig) aufgerollt. Diese Auszahlung erfolgt Ende Mai 2020. Die 2,7 % werden auf alle Gehälter (altes Gehaltsschema und KV-Tabellen) 2019 aufgerechnet.

Für 2021 wurde im KV vereinbart, dass es eine Gehaltserhöhung in der Höhe des Verbraucherpreisindex (VPI) plus 0,6% geben wird. Was bedeutet das?

Der VPI („Inflationsrate“) ist die prozentuale Preissteigerung von Waren und Dienstleistungen für ein Jahr bzw. für einen bestimmten Zeitraum. Auf diesen Prozentsatz werden 2021 noch 0,6% dazu gerechnet.

Was ist eine Indexanpassung? Steht uns diese rechtlich zu?

Das würde bedeuten, dass das Gehalt automatisch an die Schwankungen des Verbraucherpreisindex angepasst werden. Dies wird z B. bei Versicherungen so gemacht. Bei Löhnen und Gehältern gibt es diesen Automatismus nicht! Wir unterliegen einem KV und der wird jedes Jahr oder wie heuer für 3 Jahre verhandelt. Je nachdem wie die Verhandlungen ausgehen, erhalten wir eine Gehaltserhöhung oder nicht.

Was heißt die Arbeitszeitverkürzung 2022 auf 37 Stunden, wenn es zu keiner Lohnerhöhung kommt?

Vollzeitkräfte bekommen zwar genauso viel aufs Konto überwiesen wie vorher – durch die Inflation, die ja trotzdem passiert, kommt es aber zu einem Reallohnverlust. Für Teilzeitkräfte bedeutet dies eine Lohnerhöhung von ungefähr 2,7%.

Auf den Streikversammlungen am 27.2. hat sich eine deutliche Mehrheit dazu bereit erklärt, unabhängig vom Kollektivvertrag auch für bessere Arbeitsverhältnisse innerhalb der BiM zu streiken. Was heißt das nun nach dem KV-Abschluss?

Klar ist, dass unser gemeinsamer Einsatz für bessere Arbeitsbedingungen auf betrieblicher Ebene unabhängig vom Kollektivvertrag bestehen bleibt. Denn im KV wird ja abseits von Gesetzen „nur“ das Mindestmaß unserer Rechte im Arbeitsleben geregelt und es kann – und soll – natürlich z.B. über Betriebsvereinbarungen zu Verbesserungen kommen. Welche Verbesserungen das sein können und welchen Weg wir in deren Richtung gehen können, werden wir unter anderem im Rahmen von Betriebsversammlungen noch gemeinsam diskutieren müssen.

Wie geht es nun mit dem Streikkomitee weiter?

Das Streikkomitee wurde im Jänner für mögliche Arbeitskämpfe im Zusammenhang mit den mittlerweile abgeschlossenen KV-Verhandlungen gegründet. Deshalb existiert es in dieser Form nicht mehr, sammelt aber noch Rückmeldungen über vergangene Streiktage und die KV-Verhandlungen ein. Engagierte KollegInnen arbeiten aber schon seit Herbst in einer betrieblichen Basisgruppe, die viel Raum für gemeinsame Planung, Diskussion und Aktion bietet – dort beteiligen sich nun auch Mitglieder des Streikkomitees. und Interessierte sind dazu herzlich eingeladen. Gerne stellt der Betriebsrat dabei einen Kontakt her!

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