Die Verhandlungen zur Erschwerniszulage (SEG-Zulage) in der BiM

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Stand: 15. Oktober 2020

Die Vergangenheit: Antragswahnsinn und Uneinigkeit

Am 29.10.2018 wurde die „alte“ SEG-Betriebsvereinbarung ab 1.9.2018 befristet auf 2 Jahre abgeschlossen.

Im Schuljahr 2018/19 nutzen dies rund 600 KollegInnen: Sie beantragten die SEG-Zulage laut Vereinbarungstext und beschrieben darüber hinaus auch extra noch einmal die konkrete Erschwernis. Rund 300 dieser Anträge (inkl. der OASO-Standorte) wurden – nach langer Wartezeit – positiv erledigt und bekamen fast ein Jahr später rückwirkend die Zulage ausbezahlt. 300 Anträge wurden jedoch von der Geschäftsleitung abgelehnt.

Der Betriebsrat hat diese Ablehnungen beeinsprucht und weitere Verhandlungen unter Zuziehung unserer Gewerkschaft GPA-djp geführt, die jedoch zu keinem Ergebnis kamen.

Im Schuljahr 2019/20 wurden aufgrund der Schwierigkeiten des Vorjahres schon viel weniger Anträge gestellt. Von rund 230 Anträgen wurden ca. 30 abgelehnt.

Viele MitarbeiterInnen waren jedenfalls bereit, ihr Recht einzuklagen, die Vorbereitungsarbeiten dafür liefen schon in Arbeiterkammer und GPA-djp. Die Rechtsabteilung der Gewerkschaft intervenierte auch mehrmals bei der Geschäftsleitung und ihrer Rechtsvertretung, um die Ansprüche der KollegInnen einzufordern.

Die Gegenwart: Derzeit gibt´s nix

Am 30.8.2020 endete die Gültigkeit der bisherigen Betriebsvereinbarung, es gibt derzeit keine Regelung mehr. Insofern kann momentan weder ein Antrag gestellt werden, noch wird etwas ausbezahlt.

Die Zukunft: ein neues Modell für Viele

Am 15.9.2020 fand eine Verhandlung zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung mit Juristen statt, in der nach mehrmaligen Unterbrechungen und Zwischenberatungen ein erstes Zwischenergebnis erzielt werden konnte: hier geht’s zum Text.

Die Gemeinde Wien lehnte das jedoch ab und forderte eine Differenzierung ein. Eine Zulage für alle würde nicht finanziert.

Bis 14.10. nachmittags wurden nun unterschiedliche Modelle zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung ausgetauscht und verhandelt, bis es zur Einigung auf folgendes neues Modell kam:

  1. Abgeltung Vergangenheit:

Alle noch offenen Ansprüche aus der abgelaufenen SEG-Betriebsvereinbarung werden pauschal mit 35.- pro Monat abgegolten, das sind für ein Schuljahr 490.- Euro. Dafür muss der/die einzelne KollegIn einen Klagsverzicht unterschreiben. Das entscheidet aber jede/r für sich, ob er/sie dieses Angebot annimmt (der Betriebsrat empfiehlt dies, entscheidet es aber nicht).

2. Vereinbarung Zukunft:

  • Statt individueller Anträge werden ganze Standorte eingestuft: das gesamte Team, also jedes einzelne Teammitglied, erhält dann dort die jeweilige Zulage
  • Statt der konkreten Erschwernis(beschreibung) werden bestehende Zahlen verwendet: wieviele Kinder mit SPF bzw. Erlass 217 gibt’s an der Schule.
  • Es gibt keine Zettelwirtschaft mehr, es ist kein Antrag notwendig, die Zulage wird automatisch monatlich ausbezahlt!
  • Es ist keine Unterschrift von Schul- oder Teamleitung notwendig.

Die Höhe der Zulage:

Die 2 Parameter der Zulage als Erschwernis des Standorts:

1. Anzahl der Kinder mit SPF (Schwerstbehinderung, schwere Sinnesbeeinträchtigung, Körperbehinderung, Autismus)

2. Anzahl der Kinder mit Erlass 217 (aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten)

Jede Schule erhält aufgrund der Prozentzahlen Punkte, nach denen die Einteilung in die SEG-Zulage erfolgt. Für diese Berechnung werden die genauen Zahlen der Oktobererhebung herangezogen.

3 Beispiele:

Jede/r FreizeitpädagogIn an dem jeweiligen Standort erhält die Zulage:

Warum wir das als Erfolg einschätzen

  • Der Klagsweg für die Alt-Ansprüche ist ein sehr mühsamer und die Pauschalabgeltung erspart uns das. Wer meint, über das Arbeits- und Sozialgericht mehr als die 490.- zu bekommen, kann aber individuell diesen Weg gehen.
  • 2018/19 und 2019/20 haben nur ca. 400 bzw. ca. 250 KollegInnen eine Zulage erhalten. In Zukunft werden es über 1.500 KollegInnen sein! Auch die SpringerInnen erhalten fix eine Zulage, egal an welchen Standorten sie eingesetzt sind.
  • Dafür haben wir auch ein um fast ein Drittel höheres Budget herausverhandelt.
  • Es gibt keine Zettelwirtschaft mehr, es ist kein Antrag notwendig, die Zulage wird automatisch monatlich ausbezahlt! Es ist auch keine Unterschrift von Schul- oder Teamleitung notwendig.
  • Statt einer Zeit ohne jegliche Regelung wird es nun eine unbefristete Betriebsvereinbarung mit einem Verzicht der Vereinbarungs-Aufkündigung für 3 Jahre geben (oder eine Befristung auf mind. 3 Jahre, welche auch nicht aufkündbar ist).
  • Nachdem eine Änderung des Erlass 217 im Raum steht, ist auch vereinbart, gemeinsame Überlegungen zu weiteren/neuen Parametern für eine gerechtere Berechnung anzustellen (Tipps und Anregungen dazu bitte im BR-Büro deponieren!).

In der Betriebsversammlung am 15. Oktober 2020 gab es bei einer Stimmungsbild-Abfrage keine einzige Stimme gegen diesen Vorschlag, 1/3 war noch skeptisch, unentschlossen oder unzufrieden, 2/3 waren mit der Regelung einverstanden.

Wir handeln als Betriebsrat im Interesse der Belegschaft. Deshalb werden wir die Betriebsvereinbarung nur mit einem Mehrheitsvotum aller unterzeichnen. Die Online-Urabstimmung dazu wird nächste Woche starten.

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