Der Streik

Streik ist die kollektive Arbeitsniederlegung – man geht zwar in die Arbeit, arbeitet aber eine gewisse Zeit lang nicht, um so Druck auf den/die Arbeitgeber auszuüben. Zu Arbeitskämpfen kommt es, wenn Interessensgegensätze nicht gelöst werden können und keine Verhandlungsbereitschaft gegeben ist.    

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Streik?

Streik ist die kollektive Arbeitsniederlegung – man geht zwar in die Arbeit, arbeitet aber eine gewisse Zeit lang nicht, um so Druck auf den/die Arbeitgeber auszuüben. Zu Arbeitskämpfen kommt es, wenn Interessensgegensätze nicht auf gütlichem Wege gelöst werden können, weil die Positionen zu weit voneinander abweichen und keine Verhandlungsbereitschaft gegeben ist.    

Warum soll ich mich beteiligen?

Proteste sind nur dann wirklich wirksam und können etwas bewegen, wenn viele daran teilnehmen. Es ist sinnvoll, wenn sich das gesamte Team  beteiligt. So können wir gemeinsam Verschlechterungen verhindern und bessere Arbeitsbedingungen erreichen!

Wer ist bei dem Streik dabei?

Im Rahmen der Proteste gegen die geplante Schulrechtsnovelle rufen österreichweit  Betriebsratsteams zu Betriebsversammlungen und zur Streikteilnahme auf. Tausende betroffene Beschäftigte sind dabei, unter anderen Mitarbeiter:innen der BiM, der Schulischen Tagesbetreung GmbH Graz, WIKI Steiermark, BÜM, Kindernest und Lebenshilfe Kärnten, Hilfswerk  Stmk. und OÖ, Verein Nachmittagsbetreuung Salzburg, KidsPoint Niederösterreich, ….

Um was geht es eigentlich bei dem Streik?

Wenn Beschäftigte in Verhandlungen nichts erreichen oder ihnen Verschlechterungen drohen, können sie protestieren. Dafür gibt es unterschiedliche Formen: Unterschrifenlisten, Kundgebungen, Fotoaktionen, Demonstrationen, und eben einen Streik.

Darf ich streiken?

Ja, das „Streikrecht“ lässt sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ableiten. Für den Streik gelten im Wesentlichen die allgemeinen Vorschriften des öffentlichen und privaten Rechts. Streik und die Teilnahme an einem Streik sind in Österreich verfassungsrechtlich geschützt, es besteht rechtliche Streikfreiheit! Artikel 11 MRK garantiert das Recht Gewerkschaften zu bilden. Zu diesem Recht gehört es auch, in wichtigen Fällen Kampfmaßnahmen zu setzen. Artikel 8 des Internationalen Paktes über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, dem Österreich beigetreten ist, gewährleistet sogar ausdrücklich ein Streikrecht. Bei der Planung des Streiks darf aber nicht der Fehler gemacht werden, den juristischen Aspekt zu überschätzen, denn es handelt sich primär um einen Machtkampf.    

Muss ich von Seiten des Arbeitgebers etwas befürchten?

Nein. Nachdem Streik ein Grundecht ist, sind keine Konsequenzen möglich. Die Geschäftsleitung wurde rechtzeitig informiert und hat die Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Überdies unterstützt unsere Geschäftsleitung diesen Kampf diesmal aktiv.

Wird mir etwas vom Gehalt abgezogen?

Nein, diesmal hat die Geschäftsleitung zugesichert, dass es bei allen Aktionen, die von Streikkomitee und Betriebsrat geplant bzw. ausgerufen sind, die Lohnfortzahlung bestehen bleibt und keine Stunden abgezogen werden! Mehr- und Überstunden können aber auch keine entstehen.

Darf ein Notdienst am Standort eingerichtet werden?

Ja, aber alle haben das Recht, am Streik teilzunehmen. Niemand kann eine Streikteilnahme verbieten! Falls ein Notdienst am Standort eingerichtet wird, sollte dieser vorrangig von Lehrer:nnen/Direktion geleistet werden.

Was passiert, wenn Kinder am Streiktag an einem bestreikten Standort noch in der Schule sind?

Unbetreute Kinder (also wenn keine Lehrerin, Direktorin, Kollegin da ist) dürfen natürlich – wie bei verspäteter Abholung – nicht alleine gelassen werden. Dafür ist jedoch der Notdienst zuständig, die streikenden MitarbeiterInnen können den Standort verlassen.

Wie ist mit Streikbrechern umzugehen?

Ruhig und sachlich bleiben! Auf jeden Fall sind Drohungen, Beleidigungen und Tätlichkeiten zu vermeiden. Es sollte versucht werden, durch sachliche Diskussionen diese von der Arbeit abzuhalten, Solidarität einzufordern und darauf hinzuweisen, dass auch sie/er bzw. ihre/seine Familie betroffen ist.

Wir beteiligen uns am Streik – was machen wir genau in dieser Zeit?

Das Streikkomitee organisiert eine Streikversammlung. Streik ist keine Freizeit – man hat Anwesenheitspflicht! Falls das Dienstende vor dem Streikende liegt, ist es solidarisch, gemeinsam bis zum Schluss da zu bleiben. Um eine maximale gemeinsame Streikzeit als Team zu haben, kann man auch Dienstzeitverschiebungen an diesem Tag machen.

Allgemeine Auswirkungen eines Streiks auf das Dienstverhältnis

Streik ist keine Dienstpflichtverletzung. Daher sind Entlassungen rechtswidrig. Kündigung stellt ein verpöntes Motiv dar! Das Streikrecht ist nicht nur durch die österreichische Verfassung und die Menschenrechtskonvention abgesichert, sondern auch durch zahlreiche internationale Pakte und auch im EU-Vertrag. Die Ausübung eines verfassungsmäßigem Rechts gilt auch für einen Streik. Somit stellt dieser niemals einen Kündigungs- oder Entlassungsgrund dar! Da die Teilnahme am Streik nicht rechtswidrig ist, kann auch kein/e Arbeitnehmer/in deswegen zu Schadenersatz herangezogen werden! Richtig ist, dass aufgrund der Teilnahme am Streik laut Gesetz kein Entgeltanspruch besteht; aus diesem Grund gibt es für Gewerkschaftsmitglieder auch die Streikunterstützung. Derzeit hat die Geschäftsleitung auch die Lohnfortzahlung zugesagt!

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