Der Streik

Streik ist die kollektive Arbeitsniederlegung – man geht zwar in die Arbeit, arbeitet aber eine gewisse Zeit lang nicht, um so Druck auf den/die Arbeitgeber auszuüben. Zu Arbeitskämpfen kommt es, wenn Interessensgegensätze nicht gelöst werden können und keine Verhandlungsbereitschaft gegeben ist.    

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Streik?

Streik ist die kollektive Arbeitsniederlegung – man geht zwar in die Arbeit, arbeitet aber eine gewisse Zeit lang nicht, um so Druck auf den/die Arbeitgeber auszuüben. Zu Arbeitskämpfen kommt es, wenn Interessensgegensätze nicht auf gütlichem Wege gelöst werden können, weil die Positionen zu weit voneinander abweichen und keine Verhandlungsbereitschaft gegeben ist.    

Warum soll ich mich beteiligen?

Proteste sind nur dann wirklich wirksam und können etwas bewegen, wenn viele daran teilnehmen. Es ist sinnvoll, wenn sich das gesamte Team  beteiligt. So können wir gemeinsam viel für ein besseres Gehalt und bessere Arbeitsbedingungen beitragen!

Wer ist bei dem Streik dabei?

Im Rahmen von Kollektivvertrags-Verhandlungen rufen österreichweit  Betriebsratsteams zu Betriebsversammlungen und zur Streikteilnahme auf. Tausende betroffene Beschäftigte sind dabei, unter anderen HeimhelferInnen, Pflegeeltern, KindergärtnerInnen, Tagesmütter, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, BehindertenbetreuerInnen, KrankenpflegerInnen, FlüchtlingsbetreuerInnen, AltenfachbetreuerInnen, PflegehelferInnen, …. und wir FreizeitpädagogInnen und BiM-Beschäftigte!

Um was geht es eigentlich bei dem Streik?

Die Kollektivvertrags-Verhandlungen im Sozial- und Gesundheitsbereich wurden unterbrochen, da die Arbeitgeber kein akzeptables Angebot auf den Tisch gelegt haben. Wenn Beschäftigte in Verhandlungen nichts erreichen, können sie protestieren. Dafür gibt es unterschiedliche Formen: Unterschrifenlisten, Kundgebungen, Fotoaktionen, Demonstrationen, und eben einen Streik. Protestiert wird, um eine sinnvolle Erhöhung der Löhne/Gehälter zu bekommen sowie um eine – gerade in unserer Branche dringend notwendige – Arbeitszeitverkürzung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erreichen.

Was steht denn in dem Kollektivvertrag drin?

Im Kollektivvertrag (abgekürzt: KV) ist vieles geregelt: das Gehalt, die Zulagen und Zuschläge, die Arbeitszeit, die Vorbereitungsstunden, die Supervision, das Weihnachts- und Urlaubsgeld, die Sonderurlaubstage, … Jedes Jahr wird zwischen Gewerkschaft und einer Arbeitgebergruppe verhandelt, wie der KV verändert/verbessert gehört. Vor allem aber wird darüber verhandelt, um wie viel das Gehalt steigen soll. Hier der aktuell gültige Kollektivvertrag.

Darf ich streiken?

Ja, das „Streikrecht“ lässt sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ableiten. Für den Streik gelten im Wesentlichen die allgemeinen Vorschriften des öffentlichen und privaten Rechts. Streik und die Teilnahme an einem Streik sind in Österreich verfassungsrechtlich geschützt, es besteht rechtliche Streikfreiheit! Artikel 11 MRK garantiert das Recht Gewerkschaften zu bilden. Zu diesem Recht gehört es auch, in wichtigen Fällen Kampfmaßnahmen zu setzen. Artikel 8 des Internationalen Paktes über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, dem Österreich beigetreten ist, gewährleistet sogar ausdrücklich ein Streikrecht. Bei der Planung des Streiks darf aber nicht der Fehler gemacht werden, den juristischen Aspekt zu überschätzen, denn es handelt sich primär um einen Machtkampf.    

Muss ich von Seiten des Arbeitgebers etwas befürchten?

Nein. Nachdem Streik ein Grundecht ist, sind keine Konsequenzen möglich. Die Geschäftsleitung wird regelmäßig über unsere Maßnahmen informiert. Außerdem sind die bisherigen Gespräche mit der Geschäftsleitung sehr sachlich verlaufen.

Wird mir etwas vom Gehalt abgezogen?

Bei einem Streik könnten einzelne Stunden abgezogen werden. Eine der Forderungen jedes Streiks ist jedoch immer auch, dass niemandem etwas abgezogen wird! Bei allen bisherigen Streiks in der BiM konnte diese Forderungen durchgesetzt werden. Für Gewerkschaftsmitglieder gibt es für den Fall, dass es zu Abzügen kommt, eine Unterstützung aus dem Streikfonds (Details dazu).

Darf ein Notdienst am Standort eingerichtet werden?

Ja, aber alle haben das Recht, am Streik teilzunehmen. Niemand kann eine Streikteilnahme verbieten! Falls ein Notdienst am Standort eingerichtet wird, sollte dieser vorrangig von LehrerInnen/Direktion geleistet werden.

Was passiert, wenn Kinder am Streiktag an einem bestreikten Standort noch in der Schule sind?

Unbetreute Kinder (also wenn keine Lehrerin, Direktorin, Kollegin da ist) dürfen natürlich – wie bei verspäteter Abholung – nicht alleine gelassen werden. Dafür ist jedoch der Notdienst zuständig, die streikenden MitarbeiterInnen können den Standort verlassen.

Wie ist mit Streikbrechern umzugehen?

Ruhig und sachlich bleiben! Es sollte versucht werden, durch sachliche Diskussionen diese von der Arbeit abzuhalten, Solidarität einzufordern und darauf hinzuweisen, dass auch sie/er bzw. ihre/seine Familie betroffen ist.

Wir beteiligen uns am Streik – was machen wir genau in dieser Zeit?

Streik ist keine Freizeit – man hat Anwesenheitspflicht! Falls das Dienstende vor dem Streikende liegt, ist es solidarisch, gemeinsam bis zum Schluss da zu bleiben. Die Streikzeit kann für gemeinsame Diskussionen, Demo-Vorbereitungen, Aktionen in der Öffentlichkeit etc. genutzt werden.

Allgemeine Auswirkungen eines Streiks auf das Dienstverhältnis

Streik ist keine Dienstpflichtverletzung! Daher sind Entlassungen rechtswidrig. Kündigung stellt ein verpöntes Motiv dar! Das Streikrecht ist nicht nur durch die österreichische Verfassung und die Menschenrechtskonvention abgesichert, sondern auch durch zahlreiche internationale Pakte und auch im EU-Vertrag. Die Ausübung eines verfassungsmäßigem Rechts gilt auch für einen Streik. Somit stellt dieser niemals einen Kündigungs- oder Entlassungsgrund dar! Da die Teilnahme am Streik nicht rechtswidrig ist, kann auch kein/e Arbeitnehmer/in deswegen zu Schadenersatz herangezogen werden! Richtig ist, dass aufgrund der Teilnahme am Streik kein Entgeltanspruch besteht; aus diesem Grund gibt es für Gewerkschaftsmitglieder auch die Streikunterstützung. Streikziel ist natürlich immer auch: Alle Streikstunden müssen bezahlt werden!

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