Unsere Flexi-Abgeltung

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Der Lockdown hat uns vor massive Herausforderungen gestellt, von einem Tag auf den andren war vieles anders: auch die Dienstzeitpläne. Wir sind als Betriebsrat natürlich daran interessiert, die Betreuung der Kinder an den Schulen bestmöglich zu unterstützen. Andererseits müssen wir auch die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen im Auge behalten.

Die Geschäftsleitung hat im Dezember 2020 dem von uns vorgeschlagenen 2-Stunden-Zeitausgleich für jede Woche mit Lockdown-Dienstzeitplan als pauschale Flexibilitätsabgeltung zugestimmt! Bis zu 6 Stunden Zeitguthaben können so gutgeschrieben werden. Wir freuen uns, dass damit auch wieder ganze Zeitausgleichstage möglich werden. Für etwaige Lockdowns in Zukunft sind auch noch weitere Stunden vereinbart.

Hier die Vereinbarung im Wortlaut:

Vereinbarung – Flexibilitätsabgeltung

Alle MitarbeiterInnen der BiM – Bildung im Mittelpunkt, die in der Zeit von 17.11.2020 bis 4.12.2020 („harter Lockdown“) an einem Schulstandort im Einsatz waren, bekommen pro Woche, in der sie im Einsatz waren, zur Abgeltung ihrer Flexibilität jeweils zwei Stunden als Zeitguthaben gutgeschrieben.

Wer in welcher Woche im Dienst war, wird von der Teamleitung bzw. Teamkoordination in die Zentrale gemeldet.

Für den oben definierten Zeitraum können demzufolge maximal 6 Stunden Zeitguthaben entstehen. Für einen etwaigen weiteren Lockdown mit sich daraus ergebenden kurzfristigen Arbeitszeitflexibilisierungen, die kein zeitgerechtes Ändern der Dienstpläne ermöglichen, stehen maximal weitere 4 Stunden als Abgeltung zur Verfügung. Sollte dieses Kontingent auf Grund weiterer, die Dienstzeitpläne kurzfristig verändernde Maßnahmen im Zuge der Pandemiebekämpfung nicht ausreichen, sind weitere Verhandlungen über sich daraus ergebende Konsequenzen notwendig.

Dieses Zeitguthaben ist bis zum Ende des Schuljahres, also bis inkl. 2.7.2021, als Zeitausgleich zu konsumieren. Die zeitliche Lage der Konsumation des Zeitausgleichs ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse einvernehmlich zwischen ArbeitnehmerIn und Arbeitgeber zu vereinbaren.

Hier die Vereinbarung zum Download

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